Auszug - Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 14. Mai 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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