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Auszug - Weitere Vorgehensweise zur kommunalen Wärmeplanung  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister und der Amtsdirektor informieren über 2 Optionen der Gemeinde zur weiteren Vorgensweise.

 

Option 1: Maßgaben des Landes

-          Das Land Schleswig-Holstein hat, verglichen mit dem Bund, zum Heizungsgesetz schärfere Regeln erlassen

-          Hauptsächlich ausgerichtet auf städtliche Strukturen

-          90% Förderung, wenn Planung bis Ende 2023 veranlasst

-          Planungsbüro muss bis Mitte 2025 Plan erstellen

-          Derzeit nur 5 geeignete Planungsbüros in Schleswig-Holstein

 

Option 2: Maßgaben des Bundes

-          Niedrigere Anforderungen als das Land

-          Erstellung des Planes bis 2028

-          Ungewisse Förderung

 

Der Bürgermeister führt aus, dass eine Planung für eine Gemeinde wie Barnitz allein nicht sinnvoll ist, eine Wärmeplanung gemeinsam mit der Stadt Reinfeld wäre vorstellbar.

So muss bei etwaigen Wärmeinfrastrukturen die Möglichkeit gegeben sein, die Wärmelast schieben zu können. Auch muss die Wirtschaftlichkeit für die partizipierenden Abnehmer gegeben sein.


 


 

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