Auszug - Weitere Vorgehensweise zur kommunalen Wärmeplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister und der Amtsdirektor informieren über 2 Optionen der Gemeinde zur weiteren Vorgensweise.
Option 1: Maßgaben des Landes
- Das Land Schleswig-Holstein hat, verglichen mit dem Bund, zum Heizungsgesetz schärfere Regeln erlassen
- Hauptsächlich ausgerichtet auf städtliche Strukturen
- 90% Förderung, wenn Planung bis Ende 2023 veranlasst
- Planungsbüro muss bis Mitte 2025 Plan erstellen
- Derzeit nur 5 geeignete Planungsbüros in Schleswig-Holstein
Option 2: Maßgaben des Bundes
- Niedrigere Anforderungen als das Land
- Erstellung des Planes bis 2028
- Ungewisse Förderung
Der Bürgermeister führt aus, dass eine Planung für eine Gemeinde wie Barnitz allein nicht sinnvoll ist, eine Wärmeplanung gemeinsam mit der Stadt Reinfeld wäre vorstellbar.
So muss bei etwaigen Wärmeinfrastrukturen die Möglichkeit gegeben sein, die Wärmelast schieben zu können. Auch muss die Wirtschaftlichkeit für die partizipierenden Abnehmer gegeben sein.