Auszug - KiTa Sterntaler in Kl. Wesenberg / Grundstückskauf
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Wortprotokoll |
- in der 45. KW 2023 steht zu dieser Angelegenheit ein Gesprächstermin in Klein Wesenberg an
An dieser Stelle wird von Hr. Westphal die Frage gestellt, wie im Falle des Erwerbes des Kindergartens die Refinanzierung durch die Mietzahlung des Trägers gewährleistet wird.
Der Amtsdirektor Herr Tietgen erläutert:
- mit dem Kitagesetz wurde ein pauschaler Betrag an SQKM-Mitteln eingeführt
- hierbei werden jedoch die unterschiedlichen Kostenstrukturen im Land nicht berücksichtigt
- im Amtsgebiet Nordstormarn sind die SQKM-Mittel nicht ausreichend bemessen.
- die Miete, die durch die KiTa-Träger zu zahlen ist, muss der Träger über die SQKM-Mittel wieder reinholen
- sind die SQKM-Mittel nicht ausreichend, müssen beteiligte Gemeinde die Differenz tragen
- ab 2025 wird die Finanzierung voraussichtlich dahingehend geändert, dass die SQKM-Mittel nicht mehr über die Standortgemeinde, sondern direkt zwischen dem Kreis und den KiTa-Trägern abgerechnet werden
Herr Westphal regt an, im Falle des Kaufes in einem Mietvertrag die Unterhaltungskosten dem Mieter aufzuerlegen. Herr Schütt bestätigt, dass dieser Punkt in etwaigen Verhandlungen eingebracht werden kann.