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Auszug - importierte Sitzung  

Einwohnerversammlung
TOP: Ö 1
Gremium: / Arbeitssitzung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Hamberge

1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 2 / 2013 – 2018

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Einwohnerversammlung am 10. Juli 2014 in der Sporthalle Hamberge

 

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Manfred Krüger

Herr Dr. Herbert Merkel

Frau Silke Kuhlmann

Herr Thomas Becker

Herr Björn Heyne

Herr Stefan Gahrmann

Herr Dirk Horstmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

Herr Hartmut Süfke

 

sowie ca. 120 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hamberge

 

Von den Vereinigten Stadtwerken Media GmbH nahmen Herr Schubert zu TOP 1,

vom Planungsbüro Ostholstein Herr Nagel und

von der Amtsverwaltung Frau Weidlich als Protokollführerin an der Versammlung teil.

 

Beginn der Versammlung:18.00 Uhr

Ende der Versammlung:20.30 Uhr

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner waren am 30. Juni 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister eröffnet die Versammlung und begrüßt die Anwesenden.

 

Tagesordnung:

 

1.Breitbandversorgung in der Gemeinde Hamberge

-       hier: Information durch die Vereinigten Stadtwerke

 

2.Vorstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge, Teilbereich 1 für das Gebiet östlicher Ortsrand, nördlich B 75, östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg und Teilbereich 2 für ein Gebiet südlich der B 75

- hier: Bürgerbeteiligung

 

3.Grunderwerb durch Anlieger des Buchenweges sowie Kiefernweges an der Grenze zum
B-Plan Nr. 6

 

4.Verschiedenes

 

Zu 1:Breitbandversorgung in der Gemeinde Hamberge

hier: Information durch die Vereinigten Stadtwerke

Herr Schubert, Vereinigte Stadtwerke Media GmbH, erläutert die Planung, in der Gemeinde Hamberge mit der Breitbandverlegung eine nachhaltige Infrastruktur zur Deckung des Bedarfs für die nächsten 30 Jahre zu schaffen.

 

Anlässlich der Erschließung des neuen Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Hamberge würde die Breitbandversorgung der Gemeinde gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan vorgezogen werden.

 

Voraussetzung sei eine Mindestanschlussquote von 55 % der Haushalte.

 

Auch Außenlieger seien aufgefordert, ihren Bedarf anzumelden. Nur dann sei es möglich, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Anschluss über eine größere Entfernung – möglicherweise mit Unterstützung des Antragstellers - wirtschaftlich ist.

 

Von Seiten der Vereinigten Stadtwerke sei geplant, im Herbst 2014 eine weitergehende Informationsveranstaltung in der Gemeinde durchzuführen. Nach einem Jahr, somit im Herbst 2015, könne mit der Inbetriebnahme der Anschlüsse gerechnet werden.

 

Bei der Ersterschließung würden bei Abschluss eines Vertrages für die Dauer von 2 Jahren keine Hausanschlusskosten für die jeweiligen Eigentümer anfallen.

 

 

Zu 2:Vorstellung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge, Teilbereich 1 für das Gebiet östlicher Ortsrand, nördlich B 75, östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg und Teilbereich 2 für ein Gebiet südlich der B 75

- hier: Bürgerbeteiligung

Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, erläutert den vorliegenden Entwurf des
B-Plans Nr. 6 und weist darauf hin, dass sich gegenüber dem in der ersten Informationsveranstaltung vorgestellten Konzept keine wesentlichen Dinge verändert hätten.

 

Zwischenzeitlich seien zusätzliche Gutachten u.a. zur Oberflächenentwässerung, zum Artenschutz und der FFH Verträglichkeit der Maßnahme erstellt worden.

 

Das Plangebiet sei geringfügig ergänzt worden, im nördlichen Bereich um eine Zufahrt zwischen der Grünfläche und dem Mühlenweg und im östlichen Bereich um eine Wanderwegeverbindung. Außerdem sei die Einleitstelle für das Oberflächenwasser südlich der B 75 in den Plangeltungsbereich mit aufgenommen worden.

 

Das Oberflächenwasser aus dem bestehenden sowie dem geplanten Wohngebiet im B-Plan Nr. 6 solle über eine Vernässungs-, Verdunstungs- und Verrieselungsfläche südlich der B 75 indirekt in die Trave abgeleitet werden.

 

Die neue Erschließungsstraße würde an der westlichen Plangebietsgrenze sowohl an den Kiefernweg als auch an den Buchenweg angebunden werden.

 

Es seien Einzel- und Doppelhäuser geplant. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung seien am Ortsrand sowie entlang der vorhandenen Bebauung eingeschossige Gebäude zulässig, ansonsten auch zweigeschossige Gebäude.

Gestalterische Festsetzungen würden sich insbesondere auf die Form der Dächer und die Farben sowie das Material der Außenwände beziehen

 

Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets erfolge über Linksabbiegespuren auf der B 75, wofür eine Aufweitung des Straßenquerschnitts erforderlich sei. Für Fußgänger sei eine Querungsinsel vorgesehen.

 

Auf der Grünfläche nördlich des Kiefernweges sei die Anlage eines Spielplatzes geplant.

 

Aus der Öffentlichkeit werden folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen:

 

-          Für Linksabbieger aus dem Wohngebiet auf die B 75 bestünde wegen der schlechten Sicht im Kurvenbereich eine erhöhte Unfallgefahr.

-          Die im Bereich des Grundstücks Buchenweg 30 verlaufende Wasserader möge im Zusammenhang mit den Erschließungsarbeiten an das Siel im Wendehammer des Buchenweges angeschlossen werden, da regelmäßig bei Starkregen 4 – 5 m³ Wasser abgepumpt werden müssten.

 

 

Es werden Fragen beantwortet:

-          Die angenommene Anzahl der Einwohner pro Wohneinheit betrage 3 pro WE.

-          Während der Bauphase sei die Einfahrt am östlichen Rand des Plangeltungsbereichs geplant, die Verbindung zum Buchenweg und Kiefernweg werde erst geöffnet, wenn 80 % der Grundstücke bebaut sind oder nach Ablauf eines noch festzulegenden Zeitraumes.

-          Es lägen keine Gutachten vor, denen zu entnehmen ist, welche Auswirkungen die Schaffung von 100 zusätzlichen Wohneinheiten auf den Wert der vorhandenen Bebauung hat.

-          Der Auftrag für die Instandsetzung der Spielgeräte im Mühlenweg sei zwischenzeitlich erteilt worden.

-          Die bereits seit langem diskutierte Verkehrsberuhigung werde nach wie vor von Seiten der Gemeinde Hamberge verfolgt. Die Gemeinde stehe in Verhandlung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr auch wegen der geplanten Teilanschlussstelle. Die Anlage eines Kreisels am Ortseingang von Hamberge sei vom zuständigen Straßenbaulastträger abgelehnt worden. Aus Gründen der Lärm- oder Gefahrenreduzierung sei die Anlage eines Kreisels nicht genehmigungsfähig. Für einen Kreisverkehr seien vielmehr vier gleichmäßig belastete Anbindungen erforderlich.

Da es sich bei der B 75 um eine Bundesstraße handelt, sei die Gemeinde nicht befugt, einen festinstallierten Blitzer aufzustellen.

-          Es bestehe keine Gefahr, dass die an die Verrieselungsfläche angrenzenden Grundstücke zusätzlich vernässt werden, da das Wasser nicht höher steigen werde, als die Fläche ohnenhin durch die Trave überflutet werden würde.

-          Für den von der B 75 in nördliche Richtung verlaufenden Wanderweg werde keine Verschlechterung der jetzigen Situation, in der der Weg häufig überschwemmt sei, erwartet. Vielmehr werde eine Verbesserung der Situation erwartet,  da das Oberflächenwasser aus dem geplanten Baugebiet kontrolliert abgeleitet werden würde.

-          Für die sich im Bereich des jetzigen Regenrückhaltebeckens angesiedelten Tiere und Vögel werde ein neuer Lebensraum durch die Anlage einer Wasserfläche unter der Stromleitung im südöstlichen Bereich des Plangebiets geschaffen.

-          Für die Umsetzung einer Verkehrsberuhigung zwischen dem Kiefernweg und dem Neubaugebiet sei eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Kreises Stormarn erforderlich.

-          Öffentliche Parkflächen seien im Straßenraum vorgesehen.

-          Ein einseitiger höhengleicher Fußweg sei vorgesehen.

-          An den Autobahnen seien Lärmschutzeinrichtungen in Form von Wällen vorhanden. Durch einen ausreichenden Abstand der Wohnhäuser zu der B 75 sei dem zu erwartendem Lärm von der B 75 Rechnung getragen worden. Gegenüber dem Lärm der A 1 seien passive Lärmschutzmaßnahmen im B-Plan festgesetzt worden.

 

 

Zu 3:Grunderwerb durch Anlieger des Buchenweges sowie Kiefernweges an der Grenze zum B-Plan Nr. 6

 

Herr Bürgermeister Beeck weist auf die Möglichkeit für die Anlieger des Buchen- und Kiefernweges hin, den im B-Plan Nr. 6 ausgewiesenen Grünstreifen in einer Breite von 4 bis 6 m erwerben zu können. Jeder Anlieger –mit wenigen Ausnahmen- könne mit seiner Unterschrift sein Interesse bestätigen, die an sein Grundstück angrenzende Grünfläche zu erwerben. Die Kosten würden sich auf 4,-- € pro m² zzgl. 50,-- € pro laufenden Meter Grünstreifen und den Kosten des Vertrages belaufen. 

 

 

Zu 4:Verschiedenes

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt der Bürgermeister sich bei den Anwesenden und schließt die Versammlung.

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)

Bürgermeister

 

(Gabriele Weidlich)

Protokollführerin

 

Dokument2

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