Auszug - Verkehrsspiegel in Wesenberg
|
Wortprotokoll |
Sachverhalt siehe Vorlage VO/2023/20-273
Der Vorsitzende berichtet über die unterschiedlichen Wünsche zur Errichtung von Verkehrsspiegeln.
Für das Grundstück Bundesstraße 8/8a liegt seit einiger Zeit eine Genehmigung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr vor. Erwerb und Errichtung müssen jedoch auf eigene Kosten erfolgen. Es wird angeboten, dass das Aufstellen durch den Bauhof erfolgt, da mit der Genehmigung eine gefährliche Stelle bescheinigt wurde. Die Eigentümer sollen von der Gemeinde auf die bestehende Genehmigung hingewiesen werden.
Im Bereich Bundesstraße 16 muss für einen besseren Einblick in die Straße die Hecke zurückgeschnitten werden.
Im Bereich Hauptstraße 20 scheint das Problem ebenfalls selbst oder durch die Nachbarn durch die Errichtung des Carports auf der Grundstücksgrenze verschuldet zu sein. Hier könnte ein Spiegel auf eigene Kosten oder Kosten des Nachbarn errichtet werden. Die Eigentümer sollen Kontakt zum Ordnungsamt aufnahmen, um die Notwendigkeit einer Gemeindezustimmung zum Verkehrsspiegel zu erfragen.