Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
– 1 –
Gemeinde HambergeBau-, Umwelt- und Planungsausschuss Finanzausschuss | Nr. 14 / 2013 – 2018
Nr. 10 / 2013 - 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge am 26. April 2017
in der Sporthalle Hamberge
Anwesend:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss:
| Finanzausschuss:
Vorsitzender:Herr Dr. Herbert Merkel |
Mitglieder:Herr Björn Heyne Herr Hans Karsten Reimers Herr Matthias Beeck | Mitglieder:Herr Dirk Horstmann Herr Hans-Karsten Reimers Herr Sönke Behnke
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Entschuldigt fehlten: Herr Thomas Becker Unentschuldigt fehlte:./. | Entschuldigt fehlte:
Unentschuldigt fehlte:./. |
Außerdem nahmen an der Sitzung teil:
Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck
Gemeindevertreter/innen:
Herr Albert Iken Frau Silke Kuhlmann Herr Stefan Gahrmann | Frau Anja Medenwald-Hinz
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Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:
Frau Weidlich als Protokollführerin
Beginn der Sitzung:20.00 Uhr
Ende der Sitzung:22.15 Uhr
Die Ausschussmitglieder waren am 13.04.2017 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden.
Herr Dr. Merkel übernimmt den Vorsitz der gemeinsamen Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Ladung fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.
Sodann bittet er, über die nicht öffentliche Beratung von Tagesordnungspunkten abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.
TOP 8: Grundstücksangelegenheiten
Für eine nicht öffentliche Beratung:6 Stimmen
Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen
Enthaltungen:0 Stimmen
Damit ist TOP 8 nicht öffentlich zu behandeln.
Es ergibt sich somit folgende
Tagesordnung:
- Genehmigung der Sitzungsniederschriften des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 09.02.2017 sowie des Finanzausschusses vom 01.12.2016
- B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
-hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Grundschule Hamberge
a) Neuregelung der Trägerschaft
b) Anbau
- Sanierung der Toiletten in der Schule und in der Sporthalle
- Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema „Windenergie“)
6. I. Nachtragshaushaltssatzung mit –Plan für das Jahr 2017
7.Verschiedenes
Nicht öffentlicher Sitzungsteil:
8.Grundstücksangelegenheiten
Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschriften des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 09.02.2017 sowie des Finanzausschusses vom 01.12.2016
Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses Nr. 13/2013-2018 vom 09.02.2017 sowie des Finanzausschusses Nr. 09/2013-2018 vom 01.12.2016 der Gemeinde Hamberge waren allen Ausschussmitgliedern zugegangen.
Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschriften wurden keine Einwendungen erhoben; sie gelten damit als genehmigt.
Zu 2:B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
-hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 21.04.2017
Herr Bürgermeister Beeck fasst die Inhalte der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zusammen. Eine Aussprache zu der vorgeschlagenen Abwägungsempfehlung wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- vom Kreis Stormarn vom 31.03.2017
- vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein vom 01.03.2017
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 15.03.2017
- Abfallwirtschaft Südostholstein vom 07.03.2017
b) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender aus der Öffentlichkeit.
Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 21.04.2017 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
- Das Planungsbüro Ostholstein, Herr Nagel, wird gebeten, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 14 für das Gebiet "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß Anlage 2, als Satzung.
- Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 3:Grundschule Hamberge
a) Neuregelung der Trägerschaft
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 24.04.2017
Herr Dr. Merkel fasst den Sachverhalt zusammen. Durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages solle die alleinige Trägerschaft der Grundschule durch die Gemeinde Hamberge sowie eine Vermögensauseinandersetzung zwischen den Gemeinden Hamberge und Wesenberg geregelt werden. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Hamberge beschließt die Rückübertragung der Trägerschaft der Grundschule Hamberge vom Amt auf die Gemeinden Hamberge und Wesenberg und übernimmt die alleinige Trägerschaft zum 01.09.2017.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den der Urschrift der Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Neuregelung der Schulträgerschaft und zur Vermögensauseinandersetzung zu unterzeichnen. Sofern sich vor der Vertragsunterzeichnung noch geringfügige Änderungen der Verträge ergeben, wird der Bürgermeister ermächtigt, diesen für die Gemeinde zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
b) Anbau
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 24.04.2017
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge beschließt den Anbau an das Schulgebäude in Hamberge mit einer Mensa und 3 Klassenräumen für insgesamt ca. 1.300.000,-- € Brutto (gemäß Kostenschätzung des Architekten Maik Kofler vom 15.02.2017) und bittet den Bürgermeister,
- den Architekten Maik Kofler mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung des Bauvorhabens zu beauftragen und
- die aus der Ausschreibung resultierenden wirtschaftlichsten Baufirmen mit der Ausführung des Anbaus zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4:Sanierung der Toiletten in der Schule und in der Sporthalle
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 26.04.2017
Herr Bürgermeister Beeck berichtet über die Möglichkeit, Zuwendungen für die Sanierung der Sanitärräume in der Schule zu erhalten. Es sei erforderlich gewesen, bis spätestens zum 19.04.2017 einen entsprechenden Antrag auf Zuschüsse zu der Maßnahme zu stellen. Die Kosten würden gemäß der vorliegenden Kostenschätzung eines Architekten bei insgesamt ca. 40.000,-- € liegen. Der Eigenanteil der Gemeinde liege bei 25 % der Gesamtkosten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Vorbehaltlich der Übernahme der Trägerschaft für die Schule beschließt die Gemeinde Hamberge die Sanierung der sanitären Anlagen in dem Schulgebäude in Verbindung mit den Fördermitteln des Landesprogramms zur Sanierung der öffentlichen Schulen für insgesamt ca. 40.000,-- € brutto. Im Falle einer Förderung beträgt der Anteil der Gemeinde 25 % der Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, wird nachträglich zugestimmt.
Herr Architekt Herrn Kofler wird zu gegebener Zeit mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung des Bauvorhabens beauftragt.
Die aus einer möglichen Ausschreibung resultierenden wirtschaftlichsten Bauunternehmen sind mit der Durchführung des Bauvorhabens zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema „Windenergie“)
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.04.2017
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Hamberge nimmt die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie“ zur Kenntnis. Auf dem Gebiet der Gemeinde Hamberge ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung nicht vorgesehen.
Gegen die Entwürfe werden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 6:I. Nachtragshaushaltssatzung mit –Plan für das Jahr 2017
Herr Dr. Merkel erläutert die Änderungen gegenüber den Haushaltsansätzen einzelner Positionen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Nach öffentlicher Beratung werden unter der aufschiebenden Bedingung der Auflösung des Schulverbandes Hamberge beschlossen:
- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2017
mit folgender Änderung:
10.000,-- € für die Sanierung der Sanitärräume in der Schule
Abstimmungsergebnis:6 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 7:Verschiedenes
a) Lärmschutz an der A 1
Herr Beeck berichtet über ein Versprechen eines Staatssekretärs der Landesregierung, die Herstellung des Lärmschutzwalls an der A1 über den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages zu sichern. Sofern dieser Vertrag nicht rechtzeitig zustande käme, müsse über eine Untätigkeitsklage nachgedacht werden.
b) Sanierungskonzept im Bereich des B-Plans Nr. 7
Herr Beeck berichtet über das Vorliegen eines Konzeptes zur Sanierung der Altlastenfläche im Bereich des B-Plans Nr. 7 und schlägt vor, den Verfasser des Konzeptes die Inhalte und Konsequenzen erläutern zu lassen.
c) Ehrenfriedhof
Zu diesem Thema solle kurzfristig ein Gespräch mit dem Pastor geführt werden.
d) Anbau Kindergarten
Herr Bürgermeister Beeck teilt mit, dass am 09.05.2017 um 09.00 Uhr eine Bemusterung stattfinde.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung.
Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.
Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her. Es ist niemand mehr anwesend. Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.
(Dr. Herbert Merkel)AusschussvorsitzenderFinanzausschuss |
| (Gabriele Weidlich) Protokollführerin |
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