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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 2/ 2013 – 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 23. Oktober 2013 in der Sporthalle Hamberge

 

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Manfred Krüger

Herr Dr. Herbert Merkel

Frau Silke Kuhlmann

Herr Thomas Becker

Herr Björn Heyne

Herr Stefan Gahrmann

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

Herr Hartmut Süfke

 

Entschuldigt fehlte:Herr Dirk Horstmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Unentschuldigt fehlte:./.

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Herr Menzel als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung:20.00 Uhr

Ende der Sitzung:21.58 Uhr

 

Die Gemeindevertreter/innen waren am 14. Oktober 2013 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Herr Beeck eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Herr Beeck begrüßt Herrn Thormählen von den Lübecker Nachrichten.

 

Anschließend schlägt er vor, die Tagesordnung um den TOP "Anträge auf Bauleitplanung" und den TOP "Kreisumlage" zu erweitern sowie die Tagesordnungspunkte "Grundstücksangelegenheiten" und "Einzug von Forderungen" in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Vorschlag des Bürgermeister zu folgen.

 

Es ergibt sich somit folgende

 

Tagesordnung:

 

1.Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahnen A 1 und A 20 sowie für die Bundesstraße 75
hier: Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplanes

2.Einwohnerfragestunde

3.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2013

4.Mitteilung der Berufe und ehrenamtlichen Tätigkeiten, die für die Ausübung des Mandats von Bedeutung sein können

5.Bericht des Bürgermeisters

6.Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013

7.Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge; Gebiet östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg

a)Erweiterung des Plangeltungsbereiches

b)Beauftragung von Untersuchungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

8.Anträge auf Bauleitplanung

9.Erschließung Grundstücke Sandberg 4-6

hier: Festlegung der Ausbaustandards

10.Erweiterung der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“

11.Neufassung der Richtlinie über die Förderung der Tagespflege

12.Kreisumlage

13.Verschiedenes

 

Nicht öffentlicher Sitzungsteil:

14.Grundstücksangelegenheiten

15.Einzug von Forderungen

 

 

 

Zu 1:Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahnen A 1 und A 20 sowie für die Bundesstraße 75

hier: Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplanes

 

Aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind Lärmauswirkungen zu erfassen und ist ihnen entgegenzuwirken.

 

Anhand von Lärmkarten erläutert Herr Beeck die unterschiedliche Belastung der Anwohner in der Gemeinde Hamberge. Fragen von den anwesenden Bürgern werden beantwortet.

 

Der Protokollführer teilt mit, dass die heutige Behandlung des Themas gleichzeitig eine Bürgerbeteiligung darstellt. Die Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen vorzutragen. Der Lärmaktionsplan liegt außerdem vom 24. Oktober bis einschließlich 25. November 2013 in der Amtsverwaltung aus. Dort können bis zum 10. Dezember 2013 Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Vor der Beschlussfassung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge werden die von der Gemeinde gewünschten Maßnahmen zur Lärmminderung verlesen.

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt auf der Grundlage der §§ 47 a - f Bundesimmissionsschutzverordnung den Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge für die BAB A 1, die BAB A 20 sowie die B75.

 

  1. Die Anlage 1 ist der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.

 

  1. Das Amt Nordstormarn wird gebeten, das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Von den anwesenden Bürgern gibt Herr Jochen Kaber folgende Anregung ab:

 

Eine Lärmschutzwand soll auf der nördlichen Seite der B 75 von der Einfahrt Sandberg bis einschließlich Autobahnbrücke errichtet werden.

 

 

 

Während der Beratungen war außerdem darauf hingewiesen worden, dass in der Hamburger Straße Höhe Haus-Nr. 9 (Fennert) seit dem letzten Säubern des Regengullys dieser beim Überfahren scheppert.

 

Des Weiteren regt Herr Beeck an, einen Beschluss zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortseinfahrt Hamberge aus Richtung Reinfeld kommend zu fassen. Dieser Beschluss soll der Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn zugeleitet werden.

 

Beschluss:

 

Zur Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortseingangsbereich bis zur Abzweigung nach Reecke soll das Ortseingangsschild bis an den Beginn der Bebauung im Fliederweg von Reinfeld aus gesehen versetzt werden.

 

Alternativ soll für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung "Tempo 50" angeordnet werden.

 

Grund für diese Antragstellung ist die Verkehrssicherheit. Zum einen ist die Ein- und Ausfahrt von der Zufahrt zur Kanurast- und Biwakstation an der Strommeisterei und auch vom Sandberg kommend, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 gilt, gefährlich, da auf der Bundesstraße 75 nunmehr mit 100 km/h gefahren werden darf.

 

Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass u.a. Kinder und Kindergruppen, die die Kanurast- und Biwakstation an der Strommeisterei bzw. das regelmäßig dort stattfindende Training besuchen, die B 75 queren müssen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 2:Einwohnerfragestunde

 

a)Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße Am Denkmal schmal ist und keine Wendemöglichkeit bietet. Irrtümlich in die Straße einbiegende Kraftfahrzeugteilnehmer wenden deshalb auf dem letzten Privatgrundstück. Um diesen Missstand einzudämmen, sollt ein Sackgassenschild aufgestellt werden. Es sollte, aus Gründen einer guten Sichtbarkeit, etwas in die Straße eingerückt aufgestellt werden, z. B. in Höhe des sogenannten "Spielstraßenschildes".

 

Die Gemeindevertretung spricht sich übereinstimmend dafür aus, dass die Amtsverwaltung einen entsprechenden Antrag an die Verkehrsaufsicht richten möchte.

 

b)Es ist keine ausreichende Sicht beim Herausfahren aus der Straße Sandberg in die Bundesstraße 75 vorhanden. Dies gilt insbesondere für die Sicht nach rechts.

 

Es soll zunächst geklärt werden, wer hier in der Verantwortung steht.

 

c)Die Grundstückseinfriedungen (Hecken) sind in den Neubaubereichen u. a. Am Travehang höher als gemäß des B-Planes zulässig. Dadurch bedingt ist keine ausreichende Sicht an Einmündungen gegeben.

 

Der Bauausschuss wird sich auf seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen.

 

 

Zu 3:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2013

 

Die Niederschrift Nr. 1/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 20. Juni 2013 war allen Gemeindevertretern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 4:Mitteilung der Berufe und ehrenamtlichen Tätigkeiten, die für die Ausübung des Mandats von Bedeutung sein können

 

Herr Beeck verliest die von den Gemeindevertretern abgegebenen Erklärungen.

 

 

Zu 5:Bericht des Bürgermeisters

 

a)Das anlässlich der 850-Jahr-Feier ausgerichtete Fest war gelungen. Herr Beeck bedankt sich bei den vielen freiwilligen Helfern.

 

b)Zum Neubau der Reecker Brücke hat Herr Bürgermeister Saxe, Lübeck, mitgeteilt, dass die Planungen begonnen haben. Es soll sich um eine Stahlträgerbrücke handeln; die Stützen müssen neu errichtet werden.

Die Fahrbahn soll eine Breite von 4 m aufweisen zuzüglich eines Fußweges von 1,50 m Breite. Die Brücke wird somit etwas breiter als die bisherige Brücke sein.

 

c)In den Herbstferien wurde in der Schule in mehreren Räumen eine Entlüftung eingebaut.

 

d)Die Bürgersolaranlage muss mit einer Funksteuerung nachgerüstet werden.

 

e)Der Bauausschuss hat sich den Spielplatz im Buchenweg angesehen und wird Vorschläge erarbeiten.

 

f)Die Feuerwehr hat die Gemeindevertretung eingeladen, um die von ihr aufgestellte mittelfristige Finanzplanung vorzustellen.

 

g)Die Gemeinde sucht für die Zeit ab Januar 2014 einen Hallenwart und einen Betreiber für die Gaststätte. Beides in eine Hand zu vergeben wäre wünschenswert, es könnte aber auch eine getrennte Vergabe erfolgen.

 

h)Der Ausschuss für Senioren, Jugend und Freizeit hat seine erste Sitzung abgehalten.

 

Die Weihnachtsfeier für Senioren wird am 02. Dezember 2013 stattfinden.

 

Ein an die Jugendlichen gerichteter Brief soll diese dazu anregen, Vorschläge zu unterbreiten.

 

i)Das Frischwasser wird zukünftig um 2 Cent teurer eingekauft werden müssen; die Gemeinde wird den Wasserpreis allerdings nicht erhöhen.

 

j)Die Werte an der Kläranlage waren zwischenzeitlich sehr schlecht, entsprechen aber inzwischen wieder den Vorschriften.

 

In diesem Zusammenhang lobt Herr Beeck ausdrücklich die gute Arbeit des Klärwärters.

 

k)Im Bereich zwischen Feuerwehrgerätehaus bis zum Funkmast sind Glasfaserkabel verlegt worden; hierdurch soll die Leistung für das Internet erhöht werden.

 

l)Es werden immer wieder durch Verkehrsteilnehmer verursachte Straßenschäden festgestellt. Der Bürgermeister bittet Zeugen Datum, Uhrzeit und Verursacher beim Amt oder bei ihm zu melden.

 

 

Zu 6:Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat sich mit der Frage der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Wahl für gültig zu erklären.


 

Beschluss:

 

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 durch den Wahlprüfungsausschuss hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 7:Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge; Gebiet östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg

a)Erweiterung des Plangeltungsbereiches

b)Beauftragung von Untersuchungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

Herr Beeck berichtet insbesondere zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Beschluss:

 

a)   Erweiterung des Geltungsbereichs

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet: östlich Buchenweg um die Fläche nördlich Kiefernweg (Anlage 1) mit dem Ziel der Schaffung von Wohnbauflächen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, das Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau mit der Planung gemäß anliegender Kostenermittlung (Anlage 2) einschließlich der Verfahrensdurchführung zu beauftragen.

 

  1. Das Amt Nordstormarn wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss mit dem erweiterten Geltungsbereich zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

b)Beauftragung von Untersuchungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

 

  1. Die Gemeinde Hamberge nimmt Kenntnis von den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen (Anlage 1).

 

  1. Die Gemeinde beschließt die Beauftragung des Landschaftsarchitekturbüros TGP aus Lübeck mit der Durchführung einer FFH-Vorprüfung und Vorabschätzung der Artenschutzproblematik gemäß Stufe 1 des anliegenden Angebots vom 13.08.2013 mit einer Honorarsumme von 2.375,-- € zzgl. 5 % Nebenkosten und 19 % Umsatzsteuer (Anlage 2).

 

  1. Die Gemeinde beschließt die Beauftragung eines Biologen zur Durchführung einer Potenzialbetrachtung zu den möglicherweise vorhandenen geschützten Arten an/in Gehölzen/Feuchtflächen am bestehenden Regenrückhaltebecken.

 

  1. Die Gemeinde beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros ECOS Umwelt Nord GmbH zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen sog. orientierenden Untersuchung der Altablagerungsfläche auf dem westlichen Teil des Flurstücks nördlich Kiefernweg.

 

Abstimmungsergebnis:11Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

In diesem Zusammenhang berichtet Herr Beeck, dass sich die Hansestadt Lübeck gegen eine weitere Baulandausweisung in Hamberge ausgesprochen hat.

 

 

Zu 8:Anträge auf Bauleitplanung

 

Herr Beeck berichtet zu zwei Anträgen auf Bauleitplanung.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge stimmt dem Antrag auf Bauleitplanung hinsichtlich der Flurstücke 62/7 und 62/8 sowie teilweise 62/9 der Flur 3 der Gemarkung Hamberge nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Anmerkung:

Es waren keine Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge stimmt dem Antrag auf Bauleitplanung hinsichtlich der Flurstücke 62/5 der Flur 3 der Gemarkung Hamberge nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Anmerkung:

Es waren keine Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Zu 9:Erschließung Grundstücke Sandberg 4-6

hier: Festlegung der Ausbaustandards

 

Herr Beeck berichtet aus der Beratung im Bauausschuss am 17. Juli 2013.

 

Beschluss:

 

Die Erschließung der Grundstücke Sandberg 4 bis 6 soll entsprechend der Variante II erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 10:Erweiterung der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“

 

Herr Beeck berichtet, dass sich die Gemeinde Wesenberg möglicherweise an den Kosten beteiligen wird. Hierüber  berät die Gemeindevertretung Wesenberg am heutigen Abend.

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Hamberge unterstützt die Erweiterung der Kindertagesstätte "Unterm Regenbogen" um eine 3. Elementargruppe und ist bereit, die Kosten der erforderlichen Umbaumaßnahmen zu tragen. Sollte sich die Gemeinde Wesenberg nicht beteiligen, ist die Gemeinde Hamberge bereit, die vollen Umbau- und Ausstattungskosten in Höhe von ca. 12.500 € zu tragen.

 

Die Kirche als Träger des Kindergartens wird aufgefordert, bei der Ausschreibung regionale Firmen zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Anmerkung des Protokollführers:

Die Gemeindevertretung Wesenberg hat am 23. Oktober 2013 beschlossen, sich an den Ausbaukosten mit 2.500 Euro zu beteiligen.

 

 

Zu 11:Neufassung der Richtlinie über die Förderung der Tagespflege

 

Herr Beeck berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Beschluss:

 

1. Die Gemeinde Hamberge beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege.

 

2. Die Gemeinde Hamberge schließt mit der Tagesmutter Katrin Knothe eine Zuwendungsvereinbarung zur Sicherstellung der Plätze und als Voraussetzung für die Aufnahme in den Bedarfsplan des Kreises Stormarn.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 12:Kreisumlage

 

Herr Beeck berichtet über ein Schreiben des Amtes Nordstormarn an den Landrat des Kreises Stormarn, in dem eine Senkung der Kreisumlage um 2 % gefordert wird. Grund sind u.a. die Mehreinnahmen, die der Kreis zu verzeichnen hat.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig für diese Verfahrensweise aus.

 

Der Brief wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt.

 

 

Zu 13:Verschiedenes

 

Herr Fischer von der Gaststätte Traveblick spricht das Thema Bushaltestelle vor der Gaststätte an.

 

Herr Beeck bittet Herrn Fischer, sich diesbezüglich an die Amtsverwaltung zu wenden.

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter verhandelt. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Der Bürgermeister eröffnet den öffentlichen Sitzungsteil und berichtet dem Grunde nach über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.

 

 

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)
Bürgermeister

 

(Ralf Menzel)
Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Hamberge\2013-2018 Gemeindevertretung\Niederschriften\2013-10-23 Nr. 02_GV 14 - N.docx

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