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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 18 / 2013 – 2018

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 09. Mai 2017 in der Sporthalle Hamberge

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Dr. Herbert Merkel

Frau Silke Kuhlmann

Herr Björn Heyne

Herr Stefan Gahrmann

Herr Dirk Horstmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

Herr Sönke Freyer

 

Bürgerliches Ausschussmitglied:Herr Sönke Behnke

Entschuldigt fehlten: Herr Thomas Becker

Herr Hartmut Süfke

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Frau Weidlich als Protokollführerin

 

Beginn der Sitzung:20.00 Uhr

Ende der Sitzung:22.25 Uhr

 

Die Gemeindevertreter waren am 27.04.2017 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Sodann schlägt er vor, die Tagesordnung um den TOP „Malerarbeiten Feuerwehrgerätehaus“ zu ergänzen. Dagegen bestehen keine Bedenken. Außerdem bittet er über die nicht öffentliche Beratung des Tagesordnungspunktes „Grundstücksangelegenheiten“ abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.

 

TOP:  Grundstücksangelegenheiten

 

Für eine nicht öffentliche Beratung:11 Stimmen

Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

 

Damit ist der TOP „Grundstücksangelegenheiten“ nicht öffentlich zu behandeln.

 

Es ergibt sich somit folgende

Tagesordnung:

 

 

  1. Einwohnerfragestunde

2.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.02.2017

3.Bericht des Bürgermeisters

4.B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

-hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

5.Grundschule Hamberge

a)Neuregelung der Trägerschaft

b)Anbau

6.Sanierung der Toiletten in der Schule

7.Kindertagesstätte Hamberge

-hier: Sanierung der ehemaligen Pastoratswohnung

8. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema „Windenergie“)

9. Malerarbeiten Feuerwehrgerätehaus

10.  I. Nachtragshaushaltssatzung mit –Plan für das Jahr 2017

11.Verschiedenes

Nicht öffentlicher Sitzungsteil:

 

12.  Grundstücksangelegenheiten

 

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Lärmschutz in Hamberge

Im Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A1 wird darauf hingewiesen, dass auch die Einwohner von Hamberge, die in der Nähe der B 75 wohnen, in unzumutbarer Weise dem Verkehrslärm ausgesetzt seien. Herr Bürgermeister Beeck erläutert, das Thema Lärmbelästigung durch Straßenverkehr begleite die Gemeinde seit vielen Jahren. Eine Zusage des Bundes, dass im Zusammenhang mit dem Bau der A20 auch für eine Verkehrsberuhigung auf der B75 gesorgt werde, sei nicht eingehalten worden. Der Bau einer Teilanschlussstelle, die zu einer Verkehrsberuhigung in Hamberge beitragen soll, sei wiederholt aus verschiedenen Gründen verschoben worden, obwohl finanzielle Mittel zur Verfügung stehen würden.

 

Anlässlich der Planung des E-Highways für LKWs auf der BAB A1 sei kürzlich von Seiten der Gemeinde gefordert worden, dass diese Maßnahme nur gleichzeitig mit der Erhöhung des Lärmschutzwalls, auf die seit langem ein Rechtsanspruch bestehe, positiv begleitet werden würde. Es werde die Auffassung vertreten, dass die Erhöhung des Lärmschutzwalls ausschließlich von der Autobahnseite möglich ist. Eine Klage auf Umsetzung der Erhöhung des Lärmschutzes werde in Betracht gezogen.

 

Abschließend wird festgehalten, dass die Gemeinde dem Bau des E-Highways nicht zustimmen würde, sofern die Lärmschutzerhöhung nicht zeitgleich mit dem E-Highway realisiert wird.

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   380 kV Leitung

Auf die Frage nach dem Sachstand zur möglichen Errichtung einer weiteren
380 kV Leitung in Nord-Süd-Richtung von Stockelsdorf nach Krümmel, bei der die Gemeinde Hamberge tangiert sein könnte, berichtet Herr Beeck, der Netzentwicklungsplan beinhalte diese Trasse unter vielen anderen. Gegenüber dem Planungsstand von vor einem halben Jahr sei ein Fortschritt jedoch nicht erfolgt.

c)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Straßenschild Haferkoppel

Es wird angeregt, an der Haferkoppel ein Straßenschild aufzustellen.

 

 

Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.02.2017

 

Die Niederschrift Nr. 17/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 16.02.2017 war allen Gemeindevertretern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 3:Bericht des Bürgermeisters

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schutz gegenüber dem Verkehrslärm der A1 und der B75, Teilanschlussstelle

Herr Beeck verweist auf seine Ausführungen in der Einwohnerfragestunde.

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Kindergartenanbau

Die Fertigstellung des Anbaus sei bis zum 01.12.2017 geplant. Leider sei es zu Beginn der Arbeiten bereits zu Verzögerungen gekommen, die jedoch bis zum Fertigstellungstermin wieder aufgeholt werden könnten. Herr Beeck bittet um Vorschläge von Seiten der Gemeindevertreter/innen u.a. zu den zur Auswahl stehenden Klinkern und Bodenbelägen.

 

Mit Fertigstellung des Anbaus könnten 90 Kinder in der Tagesstätte aufgenommen werden. Ab dem kommenden Kindergartenjahr sei die Unterbringung einer Gruppe vorübergehend in der ehemaligen Pastoratswohnung geplant. Es sei vorgesehen, in der Tagesstätte die Betreuungszeiten von 07.00 bis 17.00 Uhr anzubieten. Mit der steigenden Kinderzahl sei ebenso eine Aufstockung des Personalbestands erforderlich.

c)                                                                                                                                                                                                                                                                                   B-Plan Nr. 6, Roggenring und Haferkoppel

Im Roggenring stünden 38 Grundstücke zum Verkauf. Es lägen 72 Bewerbungen vor, von denen 18 sogenannte Einheimische seien, die ein bevorzugtes Zugriffsrecht auf die Grundstücke hätten. Mitte Mai 2017 sei die Verlosung der Reihenfolge, in der die Grundstücke gewählt werden können, geplant.

Die Gemeinde habe Ansprüche wegen eines möglicherweise entstandenen Schadens durch die eingeschränkte Nutzbarkeit der Grundstücke unter der Stromleitung geltend gemacht.

 

d)                                                                                                                                                                                                                                                                                   B-Plan Nr. 7, östlicher Ortsrand, südlich der B 75

Der Gemeinde liege ein Sanierungskonzept für die in dem Gebiet befindliche Altlastenfläche vor. Zwischen der Gemeinde, dem Amt und dem Ingenieurbüro sei das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit abzustimmen.

Die Gemeinde habe dem Antrag des Eigentümers des Hansfelder Hofes, diesen Bereich in der Planung vorzuziehen, zugestimmt.

e)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof und Ehrenfriedhof

Es seien noch konkret umzusetzende Maßnahmen mit detaillierten Angaben zu dem erforderlichen Umfang zwischen der Gemeinde, dem Pastor und der Verwaltung abzustimmen.

f)                                                                                                                                                                                                                                                                                    Grundschule

Wegen der steigenden Schülerzahl sei die Erweiterung der Grundschule an dem Standort des Gebäudes, in dem sich zurzeit die Tagespflegestelle Apfelwiese befindet, geplant. Mit den Tagesmüttern sei bezüglich des notwendigen vorzeitigen Abrisses des Gebäudes eine Einigung erzielt worden.

g)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schmutzwasserpumpstation

Wegen einer Verstopfung hätten die Pumpen gezogen werden müssen. Durch den Einbau eines Rechens könne die Problematik möglicherweise behoben werden. Unabhängig davon beschäftige sich die Gemeinde mit der Erweiterung der Kläranlage bzw. einer Ableitung des Schmutzwassers nach Lübeck.

h)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Müllsammelaktion

Herr Bürgermeister Beeck spricht seinen Dank aus gegenüber allen Helfern, die mit ihrem Einsatz zu einem sauberen Dorf beigetragen haben. Insbesondere gilt der Dank den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr.

i)                                                                                                                                                                                                                                                                                     Bürgersolaranlage

Es sei eine Ausschüttung in Höhe von 4.750,00 € erzielt worden.

 

Zu 4:B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

-hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 21.04.2017

Herr Bürgermeister Beeck fasst die Inhalte der aus der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken kurz zusammen. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

Beschluss:

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)        berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • vom Kreis Stormarn vom 31.03.2017
  • vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein vom 01.03.2017
  • vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 15.03.2017
  • Abfallwirtschaft Südostholstein vom 07.03.2017,

 

b)        nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender aus der Öffentlichkeit.

 

Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 21.04.2017 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

  1. Das Planungsbüro Ostholstein, Herr Nagel, wird gebeten, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 14 für das Gebiet "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß Anlage 2 mit den Änderungen, die sich aus dem Abwägungsbeschluss zu 1. ergeben, als Satzung.

 

  1. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:Grundschule Hamberge

a)     Neuregelung der Trägerschaft

hier: Rückübertragung der Aufgabe vom Amt auf die Gemeinden und Übertragung der alleinigen Trägerschaft auf die Gemeinde Hamberge

 

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, aufgrund der sinkenden Schülerzahl aus der Gemeinde Wesenberg sowie zur Vereinfachung der komplizierten Abstimmungserfordernisse zwischen den Gemeinden Wesenberg, Hamberge und dem Amt Nordstormarn solle anlässlich der geplanten Erweiterung der Schule die alleinige Trägerschaft für die Grundschule auf die Gemeinde Hamberge übertragen werden. Dazu seien eine Vermögensauseinandersetzung zwischen den Gemeinden sowie die Zustimmung des Amtsausschusses erforderlich. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge beschließt die Rückübertragung der Trägerschaft der Grundschule Hamberge vom Amt auf die Gemeinden Hamberge und Wesenberg und übernimmt die alleinige Trägerschaft zum 01.09.2017.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den der Urschrift der Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Neuregelung der Schulträgerschaft und zur Vermögensauseinandersetzung zu unterzeichnen. Sofern sich vor der Vertragsunterzeichnung noch geringfügige Änderungen der Verträge ergeben, wird der Bürgermeister ermächtigt, diesen für die Gemeinde zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

b)Anbau

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 24.04.2017

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge beschließt den Anbau an das Schulgebäude in Hamberge mit einer Mensa und 3 Klassenräumen  für insgesamt
ca. 1.300.000,-- € Brutto gemäß Kostenschätzung des Architekten Maik Kofler vom 15.02.2017 und bittet den Bürgermeister,

 

  1. den Architekten Maik Kofler mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung   und Abrechnung des Bauvorhabens zu beauftragen und
  2. die aus der Ausschreibung resultierenden wirtschaftlichsten Baufirmen mit der Ausführung des Anbaus zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 6:Sanierung der Toiletten in der Schule

Herr Bürgermeister Beeck berichtet über die Möglichkeit, Zuwendungen für die Sanierung der Sanitärräume in der Schule zu erhalten. Es sei erforderlich gewesen, bis zum 19.04.2017 einen entsprechenden Antrag auf Zuschüsse zu der Maßnahme zu stellen. Die Kosten würden gemäß Kostenschätzung eines Architekten bei insgesamt ca. 40.000,00 € liegen. Der Eigenanteil der Gemeinde liege bei 25 % der Gesamtkosten.

 

Beschluss:

Vorbehaltlich der Übernahme der Trägerschaft für die Schule beschließt die Gemeinde Hamberge die Sanierung der sanitären Anlagen in dem Schulgebäude in Verbindung mit den Fördermitteln des Landesprogramms zur Sanierung der öffentlichen Schulen für insgesamt ca. 40.000,-- € brutto. Im Falle einer Förderung beträgt der Anteil der Gemeinde 25 % der Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.

 

Der Eilentscheidung des Bürgermeisters, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, wird nachträglich zugestimmt.

 

Herr Architekt Herrn Kofler wird zu gegebener Zeit mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung des Bauvorhabens beauftragt.

 

Die aus einer möglichen Ausschreibung resultierenden wirtschaftlichsten Bauunternehmen sind mit der Durchführung des Bauvorhabens zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 7:Kindertagesstätte Hamberge

-hier: Renovierung der ehemaligen Pastoratswohnung

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, für die vorübergehende Unterbringung einer Kindergartengruppe sei die Renovierung der Pastoratswohnung geplant.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Renovierung der ehemaligen Pastoratswohnung an der Kindertagesstätte in Hamberge für insgesamt 15.000,00 € und bittet den Bürgermeister, die Durchführung zu beauftragen.

 

Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2017 bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 8:Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema „Windenergie“)

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.04.2017

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge nimmt die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema „Windenergie“ zur Kenntnis. Auf dem Gebiet der Gemeinde Hamberge  ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung nicht vorgesehen.   

 

Gegen die Entwürfe werden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 9:Malerarbeiten Feuerwehrgerätehaus

 

Es liegt eine Kostenschätzung des Architekten Kofler für die am und im Feuerwehrgerätehaus notwendigen Malerarbeiten vor. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge beschließt die Durchführung der Malerarbeiten am und im Feuerwehrgerätehaus für insgesamt ca. 20.000,00 € gemäß Kostenschätzung des Architekten Maik Kofler vom 02.05.2017 und bittet den Bürgermeister,

  1. den Architekten Maik Kofler mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung   und Abrechnung der baulichen Leistung zu beauftragen und
  2. das aus der Ausschreibung resultierende wirtschaftlichste Unternehmen mit der Ausführung der Malerarbeiten zu beauftragen.

 

Die Haushaltsmittel werden im I. Nachtragshaushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 10:I. Nachtragshaushaltssatzung mit –Plan für das Jahr 2017

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.4.17 mit Änderungen vom 8.5.17

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, die Gemeinde Hamberge komme trotz umfangreicher Investitionen und den zuvor zusätzlich beschlossenen Ausgabe ohne einen Kredit aus. Er weist jedoch auf bevorstehende Kosten für eine notwendige Erweiterung der Kläranlage sowie für die Resterschließung des B-Plans Nr. 6 hin.

 

Beschluss:

Nach öffentlicher Beratung werden unter der aufschiebenden Bedingung der Auflösung des Schulverbandes Hamberge beschlossen:

-                 der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017

-                 die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2017

 

mit folgenden Änderungen:

10.000,00 € für die Sanierung der Sanitärräume in der Schule

15.000,00 € für die Renovierung der ehemaligen Pastoratswohnung

20.000,00 € für die Malerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus

 

Abstimmungsergebnis:11              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 11 :Verschiedenes

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schmutzwasserbeseitigung in Hamberge

Herr Reimers stellt kurz die Notwendigkeit entweder einer Erweiterung der Kläranlage der Gemeinde Hamberge oder einer Ableitung des Schmutzwassers nach Lübeck dar und bittet die Verwaltung, einen Termin mit den Stadtwerken Lübeck zu vereinbaren mit dem Ziel, die Bedingungen für einen möglichen Anschluss von dort zu erhalten, um einen Kostenvergleich zu den Alternativenanstellen zu können.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die gefassten Beschlüsse dem Grunde nach bekannt. Die Sitzung wird sodann geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)
Bürgermeister

 

(Gabriele Weidlich)
Protokollführerin

 

Dokument3

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