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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 20 / 2013 – 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 05.09.2017

im Restaurant Hauck, Hamberge

 

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Dr. Herbert Merkel

Frau Silke Kuhlmann

Herr Thomas Becker

Herr Björn Heyne

Herr Stefan Gahrmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

Herr Hartmut Süfke

Herr Sönke Freyer

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Sönke Behnke

Herr Matthias Beeck

Entschuldigt fehlte: Herr Dirk Horstmann

 

Von der Amtsverwaltung nahmen an der Sitzung teil:

Herr Amtsdirektor Wulf

Frau Weidlich als Protokollführerin

 

Gäste:

Herr Ingo Gädechens, Mitglied des Bundestages

Herr Claussen, Mitglied des Landtages

Herr Dr. Görtz, Landrat Kreis Stormarn(ab 21.00 Uhr)

Herr Dr. Buchholz, Wirtschafts- und Verkehrsminister Schleswig-Holstein (ab 21.00 Uhr)

Frau Lüth, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig Holstein

 

 

Beginn der Sitzung:20.00 Uhr

Ende der Sitzung:21.20 Uhr

 

Die Gemeindevertreter waren am 23.08.2017 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, bedankt sich für deren Interesse an diesen für Hamberge wichtigen Themen, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.07.2017

2.Lärmschutz an der BAB A1

-hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

3. Errichtung eines E-Highways auf der BAB A1

-hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge

4. Verschiedenes

 

 

Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.07.2017

 

Die Niederschrift Nr. 19/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 20.07.2017 war allen Gemeindevertretern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 2:Lärmschutz an der BAB A1

-hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 01.09.2017

 

Herr Bürgermeister Beeck berichtet über den schon seit 1988 bestehenden Anspruch der Gemeinde Hamberge auf höhere Lärmschutzanlagen entlang der BAB A 1. Er verweist auf die dazu bereits vorliegende Planung, die bisher aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht umgesetzt worden sei. Die Planung sehe entlang der BAB A 1 in Höhe Hamberge höhere Lärmschutzanlagen (Wall und Wand, Lärmschutzwand) vor, die den Ort vor Verkehrslärm der A1 schützen sollen. Ebenso beinhaltet der Plan die Teilanschlussstelle westlich von Hamberge, die auch zur Verkehrsberuhigung auf der B 75 beitragen soll.

 

Die aktuelle Planung des Pilotprojekts eHighway auf der BAB A1 zwischen Reinfeld und Lübeck, welche nach einem einfachen Genehmigungsverfahren realisiert werden soll, habe den Anlass gegeben, den Anspruch der Gemeinde Hamberge auf Lärmschutz noch einmal gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr und dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein geltend zu machen, insbesondere auch um eine mögliche Verjährung der Ansprüche der Gemeinde zu verhindern.

 

Nach mehreren Gesprächen der Gemeinde Hamberge mit Vertretern des Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, dem Kreis Stormarn sowie mit Bundes- und Landtagsabgeordneten sei zwischen den Beteiligten Einigkeit erzielt worden, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherung der Ansprüche der Gemeinde Hamberge zu schließen.

 

 

Die Regelungen des Vertrages würden im Wesentlichen Folgendes beinhalten:

 

-          Mit der Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie der Erstellung sämtlicher mit der Planung erforderlichen Unterlagen wird unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung begonnen mit dem Ziel, die Lärmschutzanlagen spätestens im Jahre 2021 fertigzustellen

-          Die Lärmschutzanlagen werden so hergestellt, dass sie die Errichtung der Teilanschlussstelle zu einem späteren Zeitpunkt nicht behindern

-          Das Planfeststellungsverfahren für die Teilanschlussstelle wird ab 2021 durch die neu zu gründende Bundesinfrastrukturgesellschaft durchgeführt.

 

Herr Beeck erläutert, eine von der Gemeinde favorisierte gleichzeitige Herstellung der Projekte e-Highway und Lärmschutzanlage ließe sich aus verfahrensrechltichen Gründen nicht umsetzen.

 

Es werden Fragen der Öffentlichkeit beantwortet und Hinweise aus der Öffentlichkeit zu Bedenken gegeben:

 

a)      Ein Einwohner geht davon aus, dass der vorhandene Bewuchs (Büsche und Bäume) zur Zeit Lärmschutz bietet und fragt nach, wie sich die Beseitigung der Vegetation auf den Lärmschutz nach Herstellung der Lärmschutzanlagen auswirkt? Die Vertreterin des LBV erläutert, Verkehrslärm werde grundsätzlich gerechnet und nicht gemessen. Auf der Grundlage des Berechnungsmodells würden Anpflanzungen nicht zur Lärmminderung beitragen. Lärmschutz könne dagegen durch z. B. einen Wall bzw. eine Wand entlang der Lärmquelle erzielt werden.

b)     Die Frage, ob der Schall nach Errichtung der Lärmschutzanlagen auf weiter entfernt liegende Wohngebiete negativ wirken könne, wird von der Vertreterin des LBV insofern beantwortet, dass der Schall im weiteren Verlauf abgemindert werde und Lärmschutzanlagen insofern auch Personen, die weiter weg wohnen, Vorteile bieten würden.

c)      Auf die Frage, aus welchen Gründen der eHighway errichtet werde, bevor mit den Lärmschutzanlagen begonnen werden könne, erläutert Herr Beeck, dass für den eHighway kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei, wenn alle Träger öffentlicher Belange zustimmen würden. Hier reiche ein einfaches Genehmigungsverfahren aus. Im Gegensatz dazu sei für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen ein zeitaufwendigeres Planfeststellungsverfahren erforderlich.

d)     Auf die Frage nach der Höhe der Lärmschutzanlagen erläutert Herr Beeck, diese würden auf der Grundlage der Berechnungen für die Teilanschlussstelle sowie der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hamberge dargestellten Gebietstypen (Wohn- bzw. Mischgebiet) errichtet werden.

e)      Auf die Frage nach der Übernahme der Kosten für die Instandsetzung insbesondere von Gemeinde eigenen Straßen, nachdem mit schweren Fahrzeugen die Lärmschutzanlagen nicht Autobahn seitig, sondern Gemeinde seitig errichtet worden sind, erläutert Herr Beeck, im Laufe des Verfahrens werde der Zustand der Straßen vorher und nachher dokumentiert.

f)       Die Frage nach der Bauzeit der Lärmschutzanlagen wird mit ca. einem Jahr nach Planfeststellungsbeschluss durch die Vertreterin des LBV beantwortet.

g)     Die Frage, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn zur Lärmminderung beitragen würde, wird von der Vertreterin des LBV verneint, da LKWs den größten Lärm verursachen würden. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit für PKWs würde sich nicht entsprechend auf eine gewünschte Lärmminderung auswirken.

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, verliest Herr Beeck den Vertrag und stellt dessen Abschluss zwischen der Gemeinde Hamberge und dem Land S-H zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Hamberge und dem „Wirtschafts- und Verkehrsministerium“ des Landes Schleswig-Holstein (Anlage) grundsätzlich zu. Der Bürgermeister wird gebeten, den Vertrag ohne Änderungen zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:12Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Der Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hamberge, Herr Gerd Dunker, bedankt sich beim Bürgermeister und den Gemeindevertretern, das seit vielen Jahren „schwebende“ Lärmschutzthema mit diesem Vertrag zum Abschluss zu bringen.

 

Herr Beeck begrüßt den Wirtschafts- und Verkehrsminister des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Buchholz und den Landrat des Kreises Stormarn, Herrn Dr. Henning Görtz.

 

Herr Dr. Buchholz bekräftigt noch einmal die Aussagen in dem Vertrag, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein der Gemeinde Hamberge mit diesem Vertrag einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf die Erfüllung der politischen Zusagen auf Umsetzung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen entlang der BAB A 1 in Höhe Hamberge geben und die seit fast 30 Jahren bestehende unbefriedigende Situation durch Errichtung von Lärmschutzanlagen noch in dieser Legislaturperiode beenden möchte. Denn die Landesregierung sei der Auffassung, dass die Nichterfüllung behördlich angeordneter Vorbehalte und politischer Zusagen stark zur Politikverdrossenheit beitragen könnte.

 

Herr Dr. Buchholz und Herr Bürgermeister Beeck unterzeichnen vor allen Anwesenden den Vertrag.

 

 

 

Zu 3:Errichtung eines E-Highways auf der BAB A1

-hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge

 

Herr Beeck berichtet, die Gemeinde Hamberge sei zu dem geplanten Pilotprojekt „eHighway“ von dem Vorhabenträger (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange um Zustimmung gebeten worden, dass die Umsetzung des Projekts ohne die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen kann.

 

Von Seiten der Gemeindevertreter wird die Planung des eHighway grundsätzlich befürwortet. Es besteht Einvernehmen, die Planung von Seiten der Gemeinde Hamberge positiv zu begleiten und zu unterstützen.

 

Es wird vorgetragen, dass die Zustimmung der Gemeinde Hamberge unter der Bedingung erteilt werden solle, dass das Land Schleswig-Holstein zusichert, Kosten für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Ausstattung und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde insbesondere nach Herstellung der Teilanschlussstelle in Hamberge zu übernehmen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt, der Errichtung des eHighway nach Durchführung eines einfachen Plangenehmigungsverfahrens zuzustimmen und bittet den Bürgermeister, die Zustimmung dazu unter der Bedingung zu erteilen, dass das Land Schleswig-Holstein zusichert, Kosten für evtl. zusätzlich erforderlich werdende Ausstattung und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde insbesondere nach Herstellung der Teilanschlussstelle in Hamberge zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:12Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:Verschiedenes

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)
Bürgermeister

 

(Gabriele Weidlich)
Protokollführerin

 

Dokument1

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