Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Klein Wesenberg Finanz-, Bau- und Umweltausschuss | Nr. 02 / 2013 - 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Klein Wesenberg am 09. November 2016 im Feuerwehrgerätehaus
in Klein Wesenberg
Anwesend:
Herr Ernst Weise- Pnischak als Vorsitzender
Mitglieder:
Herr Christoph Donitzky
Herr Thomas Gerken
Herr Volker Rieck
Herr Roland Wolter
Es fehlt:./.
Außerdem nehmen an der Sitzung teil:
Bürgermeister Herbert David
die Gemeindevertreter/in:
Frau Hilde Möller
Herr Detlef Möller
Herr Henning Hochstein
Herr Sven Derlin
Herr Wolfgang Donitzky
Herr Andreas Möller
von der Amtsverwaltung:
Herr Amtsdirektor Stefan Wulf
Herr Wramp als Protokollführer
Gäste:
Herr Schulz vom Ingenieurbüro M+S aus Pampow bei Schwerin zu TOP 3
Beginn der Sitzung: 19.32 Uhr
Ende der Sitzung: 21.08 Uhr
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen gibt es nicht.
BM David bittet den TOP 5 „Vergaberichtlinie“ von der Tagesordnung zu nehmen, da dessen Beratung noch verfrüht sei.
Der Vorsitzende lässt über den vorgenannten Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor und werden auch nicht gestellt. Es gilt damit folgende
Tagesordnung:
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2013
- 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet: westlich Schulweg, nördlich Schulweg 9
hier: abschließender Beschluss - Erschließung des Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Klein Wesenberg
- hier: Genehmigung der Erschließungsplanung - Ausbau der Straße „Am Kirchberg“
- hier: Genehmigung der Ausbauplanung - Haushaltssatzung mit Plan für das Jahr 2017
- Verschiedenes
Zu 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2013
Die Niederschrift Nr. 01/2013-2018 über die Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses Klein Wesenberg am 28.11.2013 war allen Mitgliedern des Ausschusses zugegangen. Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 2: 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet: westlich Schulweg, nördlich Schulweg 9
- hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, abschließender Beschluss
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 26.10.2016
Der Vorsitzende berichtet über das bisherige Verfahren und geht auf die einzelnen Stellungnahmen und Anregungen im Detail ein. Fragen dazu bestehen nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg möge beschließen:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen vom
- Kreis Stormarn vom 23.08.2016,
- Gewässerpflegeverband Grinau vom 19.07.2016
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ./.
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ./.
Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 14.10.2016 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
- Das Planungsbüro Ostholstein, Herr Nagel, wird gebeten, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des Flächennuztungsplanes gemäß Anlage 2 mit den Änderungen, die sich aus dem Abwägungsbeschluss zu 1. ergeben.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ausschusses: 5
Davon anwesend: 5
5Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0Enthaltungen
Zu 3: Erschließung des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 9,
- hier: Genehmigung der Erschließungsplanung
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Schulz, bittet ihn die geplante Erschließung vorzustellen und erteilt ihm dazu das Wort.
Herr Schulz stellt anhand von Planunterlagen die Erschließungsplanung als auch die ergänzende Planung dazu zur Verlängerung des Fußweges entlang der Straße Schulweg vor. Er geht dabei insbesondere auf die Straßenführung und dessen Ausbau ein und beantwortet Fragen der Anwesenden.
Im Zuge einer sich anschließenden Aussprache wird das Amt gebeten die Aufschüttungen der neuen Wohnbebauung im B- Plan 8 in Richtung des Grundstückes Schulweg 22 auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg möge beschließen:
Die Gemeinde Klein Wesenberg nimmt die vorgelegten Erschließungspläne zur Kenntnis und stimmt der geplanten Erschließung des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 9 mit folgender Änderung zu:
- Auf Wunsch des Eigentümers Schulweg 9 erhält dieser eine 2. Zufahrt zur Straße Schulweg. Der Fußweg ist in diesem Bereich entsprechend anzulegen.
Der Bürgermeister wird gebeten das Planungsbüro M+S aus Pampow mit der Ausschreibung und Durchführung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen und das aus der Ausschreibung ermittelte wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung der Baumaßnahmen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4: Ausbau der Straße Am Kirchberg
- hier: Genehmigung der Ausbauplanung
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage
Der Vorsitzende bittet Herrn Schulz auch diese Planung vorzustellen und erteilt ihm dazu das Wort.
Herr Schulz stellt die Ausbauplanung anhand von Planunterlagen vor und beantwortet Fragen dazu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg möge beschließen:
Die Gemeinde Klein Wesenberg nimmt die vorgelegten Ausführungspläne zur Kenntnis und stimmt diesen ohne Änderung zu
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5: Haushaltssatzung- mit Plan 2017
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 19.11.2013
Der Vorsitzende geht auf die Rahmenbedingungen der vorliegenden Haushaltsplanung ein. Er empfiehlt vorweg über eine eventuelle Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern zu beraten. Er rege eine Angleichung der Hebesätze, zumindest teilweise an die Nivellierungssätze des Landes an.
Es schließt sich eine intensive Aussprache über den Vorschlag an.
BM David stellt den Antrag den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte zu senken und diesen damit den der Nachbargemeinden mit einer Höhe von 310 v.H. anzugleichen.
Beschluss:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Gemeindevertretung Klein Wesenberg möge beschließen:
Der Hebesatz
- für die Grundsteuer A wird auf 280 v.H.
- für die Grundsteuer B wird auf 280 v.H.
- für die Gewerbesteuer auf 310 v.H.
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Nach weiterer Beratung lässt der Vorsitzende über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 mit folgender Änderung:
- der Haushaltsansatz für die Sanierung des Schmutzwasserkanals ist auf 120.000 € abzusenken - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2017.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:5Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 6: Verschiedenes
• BM David berichtet über den Sachstand betreffend die Sicherung der Pumpstation und der Bushaltestelle am Grundstück Hauptstraße 2. Die Verwaltung sei aufgefordert das Verfahren weiter zu führen.
• Herr Donitzky regt an die Absperrungen anstatt mit Flatterband durch feste Absperrungen vorzunehmen.
• BM David berichtet über den Sachstand der Auseinandersetzung mit dem Kreis Stormarn betreffend die Ausschilderung des Geh- und Radweges entlang der K7 innerhalb der Ortslage Klein Wesenberg. Er habe hier Widerspruch eingelegt und werde auf den Landrat zugehen.
• BM David informiert weiter über anstehende Termine und Arbeiten in der Gemeinde.
• Herr Amtsdirektor Wulf stellt sich kurz vor.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt alsdann die Sitzung um 21.08 Uhr.
(Ernst Weise-Pnischak) Ausschussvorsitzender |
| (Roald Wramp)Protokollführer |