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Auszug - importierte Sitzung  

Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
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Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Mönkhagen Nr. / 1994 - 1998

1

 

Gemeinde Mönkhagen

Finanz-, Bau- und

Umweltausschuss

Nr. 2 / 2013 - 2018 

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen am 11. Dezember 2013 im Gemeinschaftshaus im Ortsteil Langniendorf

 

 

Anwesend:

 

Herr Jens Kittelmann als Vorsitzender

 

Mitglieder:

 

Herr Dirk Trepkau

Herr Carsten Ohrt

Herr Markus Dusch

Herr Heiko Kieckbusch

Herr Holger Reimers

 

Entschuldigt fehlte: Herr Olf Petersson-Larsson

Unentschuldigt fehlte: ./.

 

Außerdem nehmen an der Sitzung teil:

 

Herr Bürgermeister Hans-Peter Offen

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Frau Regina Kuhrt

Herr Klaus Bleiziffer

 

 

Von der Amtsverwaltung nimmt an der Sitzung teil:

Herr Wramp

Herr Kühn als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung: 19.35 Uhr

Ende der Sitzung: 20.35 Uhr

 

Die Ausschussmitglieder waren am 29. November 2013 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2013
  2. Gemeinschaftshaus Langniendorf;

hier: Haustürsanierung

  1. Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2014
  2. Wirtschaftsweg zwischen „An der Bundesstraße 8 und 10“;

hier: Sachstand

5.Richtlinie über die Förderung der Tagespflege

6.Verschiedenes

 

 

Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2013

 

Die Niederschrift Nr. 1/2013-2018 über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 01. Oktober 2013 war allen Ausschussmitgliedern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt somit als genehmigt.

 

 

Zu 2:Gemeinschaftshaus Langniendorf;

hier: Haustürsanierung

 

Den Ausschussmitgliedern lag ein Angebot zur Reparatur (ca. 1.065,05 €) bzw. zur Erneuerung (ca. 10.000 €) der Haustür des Gemeinschaftshauses vor.

 

Nach Diskussion, ob hier eine Befangenheit eines Gemeindevertreters vorliegt und wann die Reparatur bzw. Erneuerung durchgeführt werden sollte, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde beschließt die Erneuerung der Haustür des Gemeinschaftshauses durch eine Kunststofftür / Holztür / und beauftragt das Amt Nordstormarn mit einer Preisumfrage.

 

Abstimmungsergebnis:0              Stimmen dafür

6Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Somit wird eine Reparatur empfohlen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei der Größenordnung der Reparaturkosten der Bürgermeister direkt einen Auftrag erteilen könne und die Summe nicht speziell im Haushalt aufgeführt werden muss.

 

 

 

Zu 3:Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2014

 

Der Kämmerer des Amtes gibt einen Überblick über die Haushaltsentwicklung 2013, wo sich Mehraufwendungen (bei der Feuerwehr und Stromkosten) durch erhöhte Erträge (Kindergartenerstattungen und Anschlussbeiträge) praktisch ausgleichen, sodass auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden konnte.

 

Hinsichtlich des vorliegende Haushaltsentwurf 2014, bestehend aus dem Ergebnisplan mit seinen Teilplänen sowie der Finanzplan mit seinen Teilplänen, basiert dieser auf den Ist - Werten des Jahres 2012 und den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2013 sowie dem Haushaltserlass für das Jahr 2014 des Landes Schleswig – Holstein. Aus dem ergeben sich insbesondere Daten zur Ermittlung der Einkommensteueranteile und der Schlüsselzuweisungen. Entsprechend des Haushaltserlasses 2014 wurden Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer + Gewerbesteuer) angehoben. Sie betragen im Jahr 2014 jeweils 295 % für die Grundsteuer A + B und 310 % Gewerbesteuer. Damit wird der Gemeinde aus diesen Steuern eine Finanzkraft zugerechnet als ob sie diese Hebesätze der Ermittlung für die Realsteuern tatsächlich zugrunde legt.

Mit Blick auf den bislang nicht erreichten aber gesetzlich gebotenen Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird angeraten die Realsteuersätze entsprechend an die Nivellierungssätze anzugleichen.

 

Weiterhin wird informiert, dass sich die Landesregierung mit einer grundlegenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs befasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der Anfang September vorgelegt wurde, soll zum Finanzausgleichsjahr 2015 in Kraft treten. Jedoch zeigt die aktuelle Diskussion, dass nicht zu erwarten ist, dass der vorgelegte Gesetzentwurf ohne Änderungen beschlossen wird. Insoweit stehen die Plandaten ab dem Jahr 2015 des Produktes „ 611010 Allgemeine Finanzwirtschaft“ unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der noch nicht absehbaren Folgen der Reform des Finanzausgleichs für die Gemeinden des ländlichen Raumes.

 

Außerdem wurden im Jahr 2011 im Rahmen des Zensus 2011 neue Einwohnerzahlen ermittelt. Die Einwohnerzahlen sind herausragendes Verteilungskriterium im derzeitigen kommunalen Finanzausgleich, da Einwohner/-innen „Bedarfe“ verursachen und die kommunale Infrastruktur nutzen. Bislang war Grundlage für die Durchführung des Finanzausgleichs die fortgeschriebene Bevölkerungszahl aus der Volkszählung 1987. Für den Finanzausgleich im Jahr 2014 werden erstmals die fortgeschriebenen Ergebnisse aus dem Zensus 2011 als Grundlage genommen. Um sprunghafte Veränderungen auszugleichen, wird jedoch eine hälftige Reduzierung abweichender Einwohnerzahlen vorgenommen. Für die Gemeinde Mönkhagen bedeutet dies eine Reduzierung der anzusetzenden Einwohner/ - innen um 7, was für das Jahr 2014 zu einer Verringerung des durch Schlüsselzuweisung auszugleichenden Grundbedarfs von 7.385 € führt.

 

Die Gesamtentwicklung der liquiden Mittel stellt sich zurzeit wie folgt dar:

 

Stand 31.12.2011 IST

Zu-/Abgang 2012

IST

Stand 31.12.2012

IST

Zu-/Abgang 2013

geplant

Stand 31.12.2013

geplant

Zu-/Abgang 2014

geplant

Stand 31.12.2014

geplant

 

808.647,32

 

- 84.033,22

724.614,10

12.600

737.214,10

76.300

813.514,10

 

 

Von Seiten des Vorsitzenden wurde auf die noch einzuarbeitenden Kosten für neue Atemschutzgeräte in Höhe von ca. 6.000 € verwiesen, die in einer Sammelbestellung der Amtswehren beschafft werden sollen.

 

Auf eine detaillierte Aussprache zu weiteren einzelnen Haushaltsstellen wurde verzichtet.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A verbleibt unverändert auf 260 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B verbleibt unverändert auf 260 v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:6              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. sowie der Einarbeitung von 6.000 € für die Anschaffung von neuen Atemschutzgeräten werden beschlossen:

 

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2014.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2014.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis:6              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:Wirtschaftsweg zwischen „An der Bundesstraße 8 und 10“;

hier: Sachstand

 

Der Vorsitzende berichtete über die letzten Aussagen der Verkehrsaufsicht zum Antrag auf Beschränkung der Wegenutzung.

Hier kann keine Beschränkung angeordnet werden ohne vorherige Entwidmung zu einem Privatweg.

 

Dieses wurde jedoch von der Gemeindevertretung bisher abgelehnt, sodass weiter an einer Lösung gearbeitet werden soll.

 

 

 

Zu 5:Richtlinie über die Förderung der Tagespflege

 

Dem Ausschuss lag eine ausführliche Vorlage zur Förderung der Tagespflege vor, die bereits in mehreren Gemeinden des Amtes beschlossen wurde.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege.

 

Abstimmungsergebnis:6              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 6:Verschiedenes

 

a)Die Nachfrage, ob die Straßenabläufe im Gemeindegebiet zwischenzeitlich vom Bauhof gesäubert wurden, konnte bejaht werden.

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankte der Vorsitzende sich bei den Anwesenden und schloss die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

(Jens Kittelmann)

Ausschussvorsitzender

 

(Hans-Werner Kühn)

Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Mönkhagen\2013-2018 FinanzBauUmweltausschuss\Niederschriften\2013-12-11 Nr.  02_FBU 18 - N.docx

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