Auszug - Vorbereitung des Beschlusses über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussmitglieder nehmen die Wahlunterlagen in Augenschein.
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären..
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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