Auszug - Vergaberichtlinie zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2018/11-062-01 vom 07.09.2018
Die Verwaltung geht auf die Fragestellungen der vorbereitenden Ausschüsse im Einzelnen ein. Dabei sei im Blick zu behalten, dass die Vergaberichtlinie vor allem eine interne Handlungsanweisung der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister sei. Insofern können Regelungen der Vergaberichtlinie, wie beispielsweise die Bebauungsfrist, nur Eingang in die Kaufverträge finden, sofern sie durch die Gemeindevertretung vorgegeben würden.
Es schließt sich eine Aussprache zu einzelnen Punkten an. Im Ergebnis lässt BM Brockmann über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 07.09.2018 beigefügte Richtlinie der Gemeinde Badendorf zur Vergabe der Baugrundstücke im Gebiet des Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf mit folgender Änderung:
§ 3 Absatz 1 letzter Satz wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gemeinde ist berechtigt sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich nachweisen zu lassen.“
Die beschlossene Richtlinie ist der Urschrift der Niederschrift dieser Sitzung beizufügen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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