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Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Aufstellungsbeschluss  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 5
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2018/22-030 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Haake trägt vor, der Planungsstand sowie der Stand der Gespräche mit den Eigentümern der zu überplanenden Grundstücke würden den Anlass geben, seitens der Gemeinde den Willen zur Aufnahme des förmlichen Planverfahrens zu bekunden. Dafür seien Beschlüsse zur geplanten Aufstellung der F-Plan-Änderung und des Bebauungsplanes erforderlich.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) die 7. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung der Beteiligung nach § 4b BauGB sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BISS) in Aukrug, beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung / Auslegung 

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen

 

Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

13

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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