Auszug - Vorbereitung des Beschlusses über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussmitglieder prüfen die vorgelegten Unterlagen. Es gibt keinen Anlass zu Beanstandungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: | 2 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|