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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Klein Wesenberg  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2018/17-047 Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Klein Wesenberg
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2018/17-048

 

Die Verwaltung geht auf die Beratung im Zuge der Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 14.11.2018 ein. Sie legt darüber hinaus als Tischvorlage die Haushaltsplanung der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg betreffend die Kameradschaftskasse vor und beantwortet Fragen dazu. Es wird empfohlen, diese zugleich mit zu billigen.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht. BM David lässt sodann über folgenden Beschluss abstimmen:

 


Beschluss:

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. festgesetzt und bleiben damit unverändert.

 

2. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen:

- der Ansatz für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wehrführung (PSK 126010.wird von 3.300 € auf 2.000 € gesenkt.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Regenwasser (PSK 538030.5221010) wird von 50.000 € auf 110.000 € angehoben. Für das Jahr 2020 sind mittelfristig 90.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Kanalsanierung Schmutzwasser (PSK 538010.5221010) wird von 25.000 € auf 0,00 € gesenkt. Für das Jahr 2021 sind mittelfristig 55.000 € anzusetzen.

- der Ansatz für die Benutzungsgebühren Schmutzwasser (PSK 538010.432100) wird von 123.000 € auf 134.000 € angehoben.

- der Ansatz für die Sanierung der Durchlässe im Zuge der Straßen „Alte Dorfstraße“ und „Am Mühlenteich“ ist in Höhe von 155.000 € aufzunehmen.

beschlossen:

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein
Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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