Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf -hier: Entschädigungssätze für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Das Land SH hat die Grenzen für Entschädigungen angehoben. LVSH |
Bisher wurde dem Wehrführer nur 70% der Höchstgrenze gezahlt. |
In den meisten Amtsgemeinden wird 100% gezahlt. |
Wehrführer Alt 70% =800 € Neu 100% = 1.884 € = Landesverordnung SH |
Stv.Wehrf 50% des Wf =400 € Neu 75% = 1.413 € = Landesverordnung SH |
Jugendwart-GV2002 =250 € Neu 50% = 942 € |
Gerätewart-GV2002 =130 € Neu 25% = 471 € |
Der Bau-Fi-Ausschuss empfiehlt ► Anpassung der Entschädigungen an 100% der Landesverordnung |
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Beschluss:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (Anlage 1) ab dem 01.01.2019.
Die Haushaltsmittel sind in den Nachtragshaushalt 2018 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund nachträglicher eingetretener Erkenntnisse, wird der Beschluss in der nächsten Sitzung neugefasst.
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Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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