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Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf -hier: Entschädigungssätze für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2018/11-078-01 Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf
-hier: Entschädigungssätze für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretungen
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

 

 

Das Land SH hat die Grenzen für Entschädigungen angehoben.  LVSH

Bisher wurde dem Wehrführer nur 70% der Höchstgrenze gezahlt.

In den meisten Amtsgemeinden wird 100% gezahlt.

Wehrführer  Alt 70%       =800 €             Neu 100%   = 1.884 €  = Landesverordnung SH

Stv.Wehrf 50% des Wf   =400 €             Neu   75%   = 1.413 €  = Landesverordnung SH

Jugendwart-GV2002      =250 €             Neu   50%   =    942 € 

Gerätewart-GV2002       =130 €             Neu    25%   =   471 € 

Der Bau-Fi-Ausschuss empfiehlt ► Anpassung der Entschädigungen an 100% der Landesverordnung

 

 

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1

 

Beschluss:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (Anlage 1)  ab dem 01.01.2019. 

 

Die Haushaltsmittel sind in den Nachtragshaushalt 2018 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund nachträglicher eingetretener Erkenntnisse, wird der Beschluss in der nächsten Sitzung neugefasst.

 

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1

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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