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Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
 
Wortprotokoll

 

BM Schütt berichtet über:

-          eine Nachzahlung an Schulkostenbeiträgen an die Stadt Bad Oldesloe für den Zeitraum von 2013 bis 2016 in Höhe von gerundeten 20.000 €. Auf Nachfrage werden dazu weitere Erläuterungen gegeben.

-          die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land am 01.02.2018. Unter anderem werde der Verband als größeres Projekt die Druckstation in Westerau sanieren.

-          die Ursachen des Ausfalls der Straßenbeleuchtung an der Straße „Dieckkamp“. Über ein Provisorium funktioniere die Beleuchtung zurzeit. Die Fehlersuche sei noch nicht abgeschlossen.

-          den Sachstand zur Errichtung ergänzender Straßenlampen. Zurzeit würden entsprechende Angebote eingeholt.


BM Schütt berichtet weiter über:

-          die insoweit abgeschlossene Bestellung des Geschwinigkeitsmessgerätes.

-          Gespräche beim Amt Nordstormarn hinsichtlich eines möglichen Anbaus an den Kindergarten in Klein Wesenberg. Im Ergebnis sei festzustellen, dass sich die weiteren beteiligten Gemeinden dagegen aussprechen.

-          konzeptionelle Gespräche mit dem Träger des Kindergartens „Sternschnuppe“ in Reinfeld über einen möglichen Neubau.

-          den Sachstand zur Bepflanzung am Feuerwehrgerätehaus Benstaben. Dafür sei der Auftrag erteilt worden. Die Ausführung könne jedoch erst bei entsprechenden Wetterlagen umgesetzt werden.

-          die Ursache des Defekts an der Heizung im Feuerwehrgerätehaus Benstaben. Hier sei das Ausdehnungsgefäß nicht in Ordnung. Die Reparatur sei beauftragt.

 

BM Schütt berichtet im Folgenden ausführlich in Sachen „Schutz vor Lärm der BAB A1 in in Benstaben“ über ein mit dem Büro „Lärmkontor“ in Hamburg geführten Gespräches zu Möglichkeiten auf eine Verbesserung hinzuwirken. Im Ergebnis dessen müsse erkannt werden, dass die Gemeinde über keinen rechtlichen Hebel verfüge Ansprüche gegenüber dem Straßenbaulastträger auf Verbesserung des Lärmschutzes geltend zu machen. Beim seinerzeitigen Ausbau sei versäumt worden sich ein Recht auf Anpassung des Lärmschutzes im Zuge des Planfestellungsbeschlusses zum Ausbau der BAB A 1 einräumen zu lassen. Ferner komme eine Überprüfung der seinerzeit der Planung zugrundeliegenden Prognose an Verkehrszahlen nicht mehr in Betracht, da die Überprüfung zeitnaher hätte durchgeführt werden müssen. Ebenso wurde überprüft, ob sich aus anderen aktuellen Vorhaben, wie beispielsweise die Fehmarn Belt- Querung, Ansprüche auf Überprüfung herleiten ließen. Daraus hätten sich jedoch gleichermaßen keine erfolgversprechenden Ansätze ergeben.

 

BM Schütt führt weiter aus, dass die Gemeinde es dennoch nicht versäumen dürfe auf die Problematik stetig aufmerksam zu machen. So sei die dieses Jahr regulär stattfindende Überprüfung der bestehenden Lärmaktionsplanung Anlass für die Gemeinde auf die bestehende Lärmbelastung verstärkt hinzuweisen.

 

Es folgt eine Aussprache dazu. BM Schütt beantwortet Fragen der Anwesenden. Herr Westphal regt an, dass die Gemeinde eine eigene Strategie zu der Frage erarbeiten solle, wo Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll seien.

 

 

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