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Auszug - Anschaffung eines Defibrillators  

Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp
2018/15-036 Anschaffung eines Defibrillators
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Mosler berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr Heidekamp auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung auf der Liste der anzuschaffenden Geräte auch einen Defibrillator mit einem Kostenansatz von 1.460 € aufgeführt hatte. Im Anschluss an die Sitzung hatte die Freiwillige Feuerwehr einen Vortrag zum Thema gehalten und die Bitte geäußert, als Unterbringungsort für den Defibrillator das Feuerwehrfahrzeug zu wählen. Es sei vorgesehen, Feuerwehrkameraden zum First Responder (Einsatzsanitäter) ausbilden zu lassen.

Frau Wittkopf und Herr Beelitz weisen darauf hin, dass auf der letzten Gemeindevertretersitzung darüber gesprochen worden war, dass das Gerät auch an der Außenwand des Bürgerhauses angebracht werden könnte. Das Gerät ist für Laien ausgelegt und sollte deshalb für alle nutzbar sein. Herr Dr. Mosler und Frau Prange äußern die Auffassung, dass das Gerät dann erfahrungsgemäß nicht so genutzt werden würde, wie angedacht. Die Freiwillige Feuerwehr habe eindringlich darum gebeten, das Gerät auf dem Fahrzeug zu haben und nicht erst abbauen zu müssen; es bestehe auch die Gefahr, dass das Gerät im Einsatzfall vergessen werden könnte. Es wurde versichert, dass immer ein Feuerwehrkamerad in der Gemeinde anwesend sei um das Gerät einsetzen zu können. Die Freiwillige Feuerwehr favorisiere nunmehr ein Gerät zu einem Preis von ca. 2.700 € und würde sich ggfs. an den Kosten beteiligen. Darüber hinaus sei es nicht ausgeschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Gerät anzuschaffen.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Heidekamp schafft einen Defibrillator an.      

Die Kosten in Höhe von ca. 2.000 € werden außerplanmäßig bewilligt und in einen Nachtragshaushalt eingeplant.

Der Defibrillator wird an folgender Örtlichkeit angebracht: Im Feuerwehrfahrzeug.

Die Betreuung des Gerätes erfolgt durch: Die eingewiesenen Feuerwehrkameraden.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

2

Stimmenthaltungen

 

 

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