Auszug - Anpassung der Entschädigungssätze über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brockmann stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:
•Gemeindewehrführer:1.884,- €,
•stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.
Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:
§ 6
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Frei-willige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung..
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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