Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brockmann erläutert die Notwendigkeit der Ausschreibung und erklärt, dass die Gemeindevertretung sich im Vorwege auf eine Stromart, Öko- oder Graustrom, festlegen müsse.
Es herrscht Unverständnis darüber, dass nicht beide Stromarten zusammen ausgeschrieben werden können. Angestrebt werden solle eine amtsweite Ausschreibung.
Die Amtsverwaltung möge darlegen, warum nur eine der beiden Stromarten ausgeschrieben werden kann. Der Beschluss wird vertagt bis diese Frage geklärt ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von
•Alternative 1: Ökostrom
•Alternative 2: Graustom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: |
| Abstimmung vertagt!
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