Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/17-050 vom 10.01.2019
Nach kurzer Erläuterung durch die Verwaltung und im Ergebnis der sich anschließenden Aussprache fasst BM David folgenden Beschlussvorschlag zusammen:
Beschluss:
1.) Die Gemeindevertretung legt für die geplante Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2020 als Stromart „Ökostrom“ fest.
2.) Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen.
3.) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken zu einem abweichenden Zeitpunkt endet.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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