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Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz hier: Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2018/12-035 Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz
hier: Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es besteht Einvernehmen, dass weitere Lärmquellen in der Gemeinde unbedingt zu vermeiden sind.

Es ist zu klären, ob der Parkplatz Melmshöhe und seine geplante Erweiterung mit im Lärmaktionsplan berücksichtigt werden muss.

 

Anmerkung des Bauamtes:

Es gibt noch kein offizielles Verfahren zur Erweiterung des Parkplatzes Melmshöhe an der BAB A1. Daher sollte hierauf auch nicht im Lärmaktionsplan Bezug genommen werden. Dieser führt in seinen Maßnahmen in 3.2 u.a. die Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Fahrtrichtung Bad Oldesloe vom Travetal bis zum Parkplatz Melmshöhe an. Zudem kann die Gemeinde den Lärmaktionsplan jederzeit anpassen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – mit folgenden Änderungen: Es ist zu prüfen, ob der Parkplatz Melmshöhe mit seiner geplanten Erweiterung in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen werden soll / muss.

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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