Sprungziele
Inhalt

Auszug - Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes hier: Stellungnahme der Gemeinden Barnitz  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 19.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2019/12-051 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
hier: Stellungnahme der Gemeinden Barnitz
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll

Es bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen.

Auch besteht ein Zielkonflikt zwischen den energiepolitischen Zielen der Landesbehörde und dem Wohnungsbau in den Gemeinden. Dies bereitet auch Schwierigkeiten, wenn es in den nächsten Jahren zu Planänderungen kommt. Inwieweit ist die Gemeinde von Tiefenbohrungen (Geothermie) betroffen? Unter Berücksichtigung der Tabelle zur Anzahl der Wohngebäude in den letzten Jahren stellt sich die Frage, inwieweit Siedlungspolitik oder Lückenbebauung in Barnitz noch möglich ist. Herr Schütt äußert Bedenken, dass bei einer Akzeptanz des Beschlusses die Vorgaben des Kreises zur Siedlungspolitik umgesetzt werden müssen.

Aufgrund der vielen ungeklärten Fragen, wird die Entscheidung bis zur GV vertagt.

 

Anmerkung des Bauamtes:

Das Sachthema Windenergie ist nicht Bestandteil dieser Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010. Das Thema wird separat im Verfahren „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 sowie Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein (Sachthema Windenergie) bearbeitet. Das 2. Beteiligungsverfahren hierzu hat 2018 stattgefunden. Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen ist mit einer 3. Beteiligung zu rechnen. Die Gemeinde kann dann Stellung nehmen.

Der Landesentwicklungsplan legt als Grundsatz - nicht als Ziel - die nachhaltige Nutzung von Geothermie fest. Als mögliche besonders geeignete Bereiche für die Nutzung von tiefer, hydrothermaler Geothermie als Energiequelle für Wärmenetzte werden Eckernförde Nord, Glinde und Reinbek, Glückstadt, Handewitt, Heikendorf, Husum, Krempe, Laboe, die Lübecker Innenstadt und Schwentinental benannt.

Die Gemeinde Barnitz darf, basierend auf den Wohnungsbestand am 31.1.2017, aktuell 55 Wohneinheiten abzüglich der 2018 genehmigten Bauvorhaben und der Baulücken über Bauleitplanung schaffen. Nach Ausschöpfung dieses wohnbaulichen Entwicklungsrahmens sind Lückenbebauungen weiterhin möglich.

Hinsichtlich der gemeindlichen Siedlungspolitik wird auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu TOP 6 verwiesen. Ein Zwang zur Umsetzung der Siedlungspolitik des Kreises besteht nicht. Verantwortlich für die Ortsentwicklung ist nach BauGB die Gemeinde. Sie muss lediglich beim Erkennen einer Notwendigkeit handeln und einen Bauleitplan aufstellen.

 

 

Seite zurück Nach oben