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Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2019/22-041 Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer beantwortet die Fragen aus der letzten gemeinsamen Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses.

 

Die Gemeinde will sich nicht an der Ausschreibung von Gaslieferungen beteiligen, da nur eine gemeindliche Heizanlage entsprechend betrieben wird. Hinsichtlich des Blockheizkraftwerkes besteht die Verpflichtung, diese mit Biogas zu betreiben.

 

Anschließend stimmen die Gemeindevertreter darüber ab, ob sie sich hinsichtlich des Bezugs von Strom grundsätzlich an einer Ausschreibung durch den Kommunaldienstleister KUBUS zusammen mit anderen Gemeinden des Amtes Nordstormarn beteiligen wollen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertreter sprechen sich grundsätzlich für eine Beteiligung an der gemeinsamen Ausschreibung Strom durch den Kommunaldienstleister KUBUS zusammen mit anderen Gemeinden des Amtes Nordstormarn aus.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

Frau Herbst

Herr Schöning

Herr Genendsch

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Ausschreibung von Strom nehmen die Gemeindevertreter zur Kenntnis, dass die anteiligen Ausschreibungskosten für die Gemeinde Zarpen umso höher werden, je weniger Gemeinden sich beteiligen. Die Gemeindevertreter sind deshalb der Auffassung, dass die Ausschreibungskosten auf zumindest 10 Gemeinden entfallen sollten.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von

Alternative 1: Ökostrom

festzulegen. Voraussetzung ist, dass sich die Ausschreibungskosten auf zumindest 10 Gemeinden incl. der Gemeinde Zarpen verteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

2

Stimmenthaltungen

Frau Herbst

Herr Schöning

 

 

 

 

 

 

Für den Fall, dass sich hinsichtlich einer Ausschreibung von Ökostrom nicht mindestens 10 Gemeinden incl. der Gemeinde Zarpen anschließen wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 anzuschließen, unabhängig davon, ob die Alternative Ökostrom oder Graustrom ausgeschrieben wird. Bedingung ist allerdings, dass sich die Ausschreibungskosten auf mindestens 10 Gemeinden incl. der Gemeinde Zarpen verteilen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

Herr Haake

Herr Rath

Herr Weinrich

Herr Genendsch

Herr Herbst

Frau Hoffmann

Herr Meyer

 

 

2

Stimmen dagegen

Herr Zimmermann

Herr Raab

 

 

3

Stimmenthaltungen

Frau Herbst

Frau Löhndorf

Herr Schöning

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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