Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Witting gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass der alte Anbieter Lichtblick den Vertrag gekündigt hätte. In der Arbeitssitzung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass 6 % Preisdifferenz zwischen Öko- und Graustrom zu viel seien.
In Anschluss lässt Herr Witting darüber abstimmen, wer für die Alternative Ökostrom und wer für die Alternative Graustrom sei. Hierbei kommt es zu dem Ergebnis von sechs Stimmen für Graustrom und einer Stimme für Ökostrom.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von
Graustom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 1 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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