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Auszug - Bericht über den Planungsfortschritt Baugebiet 7  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
 
Wortprotokoll

TOP 8Bericht über den Stand und den weiteren Ablauf vom B-Plan 7

 

Herr Brockmann berichtet über den Stand der Entwicklung zum B-Plan 7. Er verweist auf seinen Bericht vom 4.2. zur Klärung der Frage der Regenwasserableitung. Die hierbei erläuterte neue "A20-Süd" genannte Variante sei nunmehr vom LBV genehmigt worden. Die Pläne seien geändert und die Kosten neu ermittelt worden. Bei der Kostenermittlung seien zunächst Mehrkosten in Höhe von 87.000,00 € gegenüber der bisherigen Variante ermittelt worden. Alleine die Querung der K78 im Rohr-Durchpress-Verfahren sei hier mit 30.000 € veranschlagt worden. Mittlerweile gäbe es aber eine Vereinbarung mit dem LBV, eine 500er Leitung in offener Bauweise zu legen. Diese Variante sei kostengünstiger. Das Antragsverfahren hierzu würde bereits laufen.

 

Weiterhin berichtet Herr Brockmann, dass ab dem 18.03.2019 die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten nunmehr auch abrufbereit und online verfügbar sei.

 

Herr Brockmann erläutert, dass durch die veränderte Planung zur Regenwasserbeseitigung eine fünfwöchige Verzögerung eingetreten sei, die bei Ausnutzug aller Chancen drei Wochen kürzer hätte ausfallen können.

Nunmehr würde man darauf warten, dass Firmen vernünftige Angebote machen würden und auch die Zeit für die Ausführung der Arbeiten hätten. Herr Brockmann erwähnt in seinem Bericht, dass eine ganze Reihe namhafter Firmen die Unterlagen angefordert haben. Dies habe aber, nach Aussage von Herrn Hinrichs, keine große Bewandtnis, da viele Firmen sich die Unterlagen nur informativ anfordern würden.

 

Weiterhin führt Herr Brockmann aus, dass er und Herr Hinrichs sich um den Verbleib von 6.000 m³ Überschussböden - was 600 LKW-Ladungen bedeuten würde - Gedanken gemacht hätten. Bisher sei man der Meinung gewesen, dass keine Abfuhr der Böden durchgeführt werden sollte. Es seien im Umfeld genügend Senken und Mulden vorhanden, in denen man Boden einbauen könnte. Auch sei an den Bau eines Knickwalls entlang der K78 gedacht worden ebenso auch an den Einbau von Boden auf der gemeindlichen Klärwerkskoppel.

 

Bei genauerer Betrachtung am 26.03.2019 zeigt sich nun aber, dass

 

  1. Auffüllungen nur mit vorheriger Genehmigung verschiedener Fachabteilungen beim Kreis möglich wären. Das würde aber Zeit in Anspruch nehmen und bis zum geplanten Baubeginn nicht mehr zu schaffen sein.

 

  1. der Einbau von Böden bedinge immer den vorherigen Abraum des Mutterbodens, Einbau des Lehmbodens und wieder Einbau des Mutterbodens.

 

  1. durch den Transport zur Klärwerkskoppel mittels LKW, sei danach eine Erneuerung der Straße notwendig.

 

  1. die Errichtung eines Walls durch Einholung einer Erlaubnis, dem Abschieben des Mutterbodens, den Aufbau des Walls, dem Andecken des Bodens, vermutlich kostenneutral zu einer Abfuhr sei.

 

Herr Brockmann führt weiter aus, dass diese Erkenntnisse am 27.03.2019 dazu geführt hätten, von einer örtlichen Verwertung größtenteils Abstand zu nehmen. Die Ausschreibungen wurden kurzfristig durch Herrn Hinrichs ergänzt, so dass die Firmen die Abfuhr mit anbieten müssten. Eine Bodenabfuhr ohne Angebot würde ein zu hohes Kostenrisiko bedeuten. Weiterhin seien für die Abfuhr der Böden Bodengutachten erforderlich. Diese Gutachten würden bestimmen, wo der Boden deponiert werden darf. Herr Brockmann merkt an, dass je schlechter die Werte der Böden seien, desto höher auch entsprechend die Kosten für eine Abfuhr würden. Ein Gutachter sei inzwischen beauftragt.

 

Zum weiteren Ablauf führt Herr Brockmann aus, dass 8.4. die Submission im Amt sei. Danach würden die Angebote ausgewertet. Dies würde voraussichtlich zwei Wochen dauern. Danach würde die Höhe der Erschließungskosten feststehen und es müsste ermittelt werden, ob die Erschließung fortgeführt werden solle. D.h. den Auftrag erteilen, die Grundstückspreise endgültig festlegen oder aber die Erschließung zurückstellen.

 

Herr Brockmann gibt der bekannt, dass er vorsorglich den 25.4. als Termin für eine Sitzung der Gemeindevertretung geplant habe, damit, wenn alles gut läuft, in dieser Sitzung die Erteilung der Aufträge beschlossen werden könne.

 

 

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