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Auszug - Verschiedenes  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
 
Wortprotokoll

a) Herr Iken informiert den Ausschuss darüber, dass das Amt ein Ruderboot für die SÜVO- Arbeiten des Bauhofes benötigt. Die Feuerwehr Zarpen hat sich bereit erklärt dem Amt für ein Jahr leihweise ein Boot zur Verfügung zu stellen. Herr Iken bedankt sich bei der Zarpener Wehr und dem Bürgermeister hierfür. Das Boot wird nur vom Bauhof entliehen, abgeholt und gereinigt zurückgebracht.

 

b) Frau Seyfferth erwähnt, dass laut letzten Protokoll eine einheitliche Bezuschussung zur Tagespflege als Tagesordnungspunkt im heutigen Ausschuss besprochen werden sollte. Dies wird von Amtsseite geprüft. Herr Iken teilt dazu mit, dass die Hauptamtsleiterin Frau Weidlich hierzu etwas ausgearbeitet und bereits den Bürgermeistern zukommen lassen hat. Ggf. sei dieser Punkt unter Umständen deshalb nicht weiter für den heutigen Hauptausschuss relevant gewesen.

 

c) Herr Siggelkow erklärt, dass die Anmeldung der Kinder für die Hortbetreuung und die Kurse in der Ganztagsschule Zarpen zur Zeit etwas schwierig ist. Einige Kurse fallen weg und die Stundenpläne stehen zur Zeit noch nicht fest. Im Zuge der Umstellung müssen aber die Betreuungszeiten sowie die Kurse jetzt schon für ein ganzes Jahr gewählt werden. Da es alle halbe Jahre einen neuen Stundenplan gäbe, wäre zudem ein einjähriger Stundenplan oder eine halbjährliche Bindungsfrist sinnvoll. Alles sollte miteinander konform gehen. Herr Wulf sagt zu die Anregungen und eine etwaige Lösung zu prüfen.

 

Herr Amtsdirektor Wulf informiert:

 

d) zur Reform des Finanzausgleichs: Das Gutachten liegt mit entsprechenden Simulationsberechnungen vor. Dieses wird allerdings noch einmal bis Ende Juli 2019 nachgebessert.

 

e) zur Kindertagesstätten-Reform des Landes: Ein Entwurf des Gesetzes sei bereits veröffentlicht. Eine Berechnungsmatrix betreffend die finanziellen Auswirkungen mit Blick auf die Einrichtungen in den Gemeinden fehle noch. Die Kitadatenbank wird verpflichtend eingeführt. Für eine Förderung ist eine Teilnahme aller Einrichtungen hier maßgeblich. Mit dieser Datenbank wird die Verteilung der Kinder bei freier Platzwahl durch die Eltern möglich. Freie Träger hätten dabei gegenüber gemeindlichen Trägern Vorrang. Der Personalschlüssel und weitere Standards werden angehoben. Des Weiteren wird es eine Deckelung der Elternbeiträge geben. Das Land übernimmt pro Kind einen Anteil der Kosten, der Kreis pro Gruppe. Leerstand müsste durch den Kreis finanziert werden, was sodann über die Kreisumlage wieder auf die Gemeinden umgelegt würde. Herr Wulf regt an, spätestens ab 2023 die bestehenden Trägerschaftsverträge an die neuen Regelungen anzupassen, um so die Finanzströme und Zuständigkeiten dort ebenso zu regeln. Er weist ferner darauf hin, dass die Gemeinden so genannte „verdeckte Förderungen“, wie beispielsweise kostenfreie Überlassungen oder Aufwand für die Pflege von Außenanlagen, möglichst transparent in ihren Haushalten darstellen sollten, um ihre tatchlichen Kosten für die Kinderbetreuung zu dokumentieren. Ziel ist eine Verschönung der heutigen Durchschnittskosten, welche Grundlage der Berechnung des „Standardqualitätskostenmodells“ sein werden, zu vermeiden. Es sei zu erwarten, dass der Kostenanteil der Gemeinden zukünftig bei durchschnittlich ca. 40% liegen werde. In Bezug auf Investitionsförderungen wird es auch nach Einführung der Kita Reform keine Sicherheit geben. Die heute zur Verfügung stehenden Zuschussmittel werden für alle geplanten Maßnahmen und gegenüber dem Kreis beantragten Investitionen nicht ausreichen. Anträge auf Förderung über Sondermittel des Landes sind bei Schäden an den Gebäuden denkbar.

 

f) dass der Kreis zurzeit in seinem Haushalt erneut Überschüsse erwirtschafte. Deshalb sei eine Absenkung der aktuellen Kreisumlage geplant. Alternativ dazu bestehende Vorschläge überschüssige Mittel für spezielle Förderungen zu verwenden wurden verworfen. Dass Anhörungsverfahren zur Absenkung der Kreisumlage soll in Kürze starten.

 

g) über den Sachstand zur Anpassung des Regionalplanes. Unter anderem bleibe es bei dem System der Entwicklungsachsen. Gemeinden auf oder an den Entwicklungsachsen könnten Siedlungserweiterungen beantragen.

 

h) über die insoweit vollkommen ausgeschöpfte Auslastung der Notunterkünfte im Amt Nordstormarn. Zur Zeit gibt es 119 Unterbringungen. Das Amt verfügt über 4 eigene und 18 angemietete Unterkünfte. Es besteht weiterer Bedarf an Notunterkünften für Obdachlose. Herr Wulf bittet dringend darum, ihm potenziell anzumietende Wohnräume zu melden. Eine Option wäre auch der Kauf einer weiteren Immobilie. Die Anzahl an Zuweisungen nehme zur Zeit wieder zu.

 

i) über die Situation im Bauhof. Er sei um eine personelle Aufstockung im Sommer ggf. durch Zeitarbeitskräfte bemüht, da zur Zeit der Arbeitsanfall sehr groß ist (vorrangig durch Mäharbeiten). Evtl. sollte auch über die Anschaffung eines weiteren Mähers nachgedacht werden. Personal und Maschinenausstattung sollten ggf. im nächsten Jahr aufgestockt werden.

 

j) über die Gründe des Telefonausfalls in der letzten Zeit. Zwischenzeitlich sind alle technischen und IT-Probleme behoben. Zudem sei geplant über die Einrichtung einer Notfallerreichbarkeit nochmalige Ausfälle besser überbrücken zu können.

 

k) Herr David berichtet, dass die Kirchengemeinde Klein Wesenberg in ihrer nächsten Sitzung durch Beschluss den Trägern des Kindergartens in Klein Wesenberg den Kauf des Grundstückes des Kindergartens anbieten wolle. Er schlägt vor, dass die beteiligten Gemeinden vor diesem Hintergrund zu einem Abstimmungsgespräch zusammenkommen sollten. Als Termin biete sich aus seiner Sicht der 27.6.2019, vor der Sitzung des Amtsausschusses, folglich ca. 18.00 Uhr an.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt um 21:05 Uhr den öffentlichen Teil. Es wird nicht öffentlich weiter beraten (siehe gesonderte Niederschrift). Der Ausschussvorsitzende stellt um 21:10 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und gibt die im nicht öffentlichen Sitzungsteil besprochenen Themen dem Grunde nach bekannt. Er schließt die Sitzung daraufhin.

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