Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach kurzer Diskussion über die Abstimmungen in den Gemeinden über die Entscheidung zur Auswahl zwischen Grau- und Ökostrom ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, bei Ausschreibungen für die Stromlieferung die Stromart
•Alternative 1: Ökostrom
•Alternative 2: Graustrom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die amtseigenen Liegenschaften erfolgen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 38 | Stimmen für Ökostrom | |
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| 3 | Stimmen für Graustrom |
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| 0 | Stimmenthaltungen |