Auszug - Verpflichtung des bgl. Mitglieds Karin Heyne
|
Wortprotokoll |
Frau Medenwald-Hinz verpflichtet per Handschlag, gemäß §46 Abs. 6 der Gemeindeordnung, Frau Karin Heyne auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein. Außerdem macht sie sie darauf aufmerksam, dass die Mitglieder der Ausschüsse in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung, handeln.