Sprungziele
Inhalt

Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 21:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2019/12-057 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Wohnbebauung im bezeichneten Gebiet hat sich geändert. Aus einer Kleingartenanlage wurde eine Wochenendhaussiedlung. Daher ist hier der rechtliche Rahmen anzupassen, ansonsten wäre ein Rückbau der vorhandenen Bebauung erforderlich. Dadurch erfolgt eine bessere Steuerung des Ist-Zustandes.

Das Gebiet ist mit Wasser- und Abwasserleitungen, sowie Strom erschlossen, es fehlen die Regelungen zur Müllentsorgung, den Stellplätzen und der Straßenbeleuchtung. Diese Kosten für die Wertsteigerung geht nicht zu Lasten der Allgemeinheit, sondern sind vom Eigentümer zu tragen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave die 2. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Umwandlung Dauerkleingarten in Wochenendhaussiedlung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände soll das Büro „Planlabor Stolzenberg“ in Lübeck beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:              Öffentliche Auslegung

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben