Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dusch teilt mit, dass seitens der AWG-Fraktion keine Anhebung der Hebesätze erfolgen soll und diese jeweils bei 311 v.H. verbleiben. Er begründet dieses u.a. mit der hohen Liquidität.
Herr Dusch verweist auf die Abwassergebührenkalkulation, in der die Richtigkeit der derzeitig erhobenen Gebühren erkennbar ist.
Seitens der AWG-Fraktion werden folgende zusätzliche Maßnahmen für 2020 vorgeschlagen:
Reparatur Schwimmbarrieren im Klärteich Mönkhagen | 15.000 € |
Errichtung eines Bouleplatzes und eines Unterstand im Ortsteil Mönkhagen | 12.000 € 5.000 € |
Beschaffung von Bäumen für die Streuobstwiese und deren Anlegung und Errichtung einer Bücher-Hütte | 3.500 € 1.500 € 3.000 € |
Grabenverrohrung | 3.000 € |
Sonnenschutzeinrichtung (Plissee) für das GH Langniendorf | 1.500 € |
insgesamt: | 44.500 € |
Anmerkung der Protokollführung: Für die Errichtung der Streuobstwiese sind im investiven Teil im Produktbereich 551020 bereits 3.700 € veranschlagt.
Herr Kittelmann regt an, den Hebesatz auf 20 Prozentpunkte unter dem Nivellierungssatz festzusetzen.
Herr Dusch spricht sich hiergegen aus. Bei Bedarf kann der Hebesatz, z.B. für Maßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, erhöht werden.
Abschließend stellt Herr Dusch den Beschlussvorschlag mit den genannten Änderungen zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 311 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 311 v.H. festgesetzt.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
Reparatur Schwimmbarrieren im Klärteich Mönkhagen | 15.000 € |
Errichtung eines Bouleplatzes und eines Unterstand im Ortsteil Mönkhagen | 12.000 € 5.000 € |
Beschaffung von Bäumen für die Streuobstwiese und deren Anlegung und Errichtung einer Bücher-Hütte | 3.500 € 1.500 € 3.000 € |
Grabenverrohrung | 3.000 € |
Sonnenschutzeinrichtung (Plissee) für das Gemeinschaftshaus Langniendorf | 1.500 € |
- der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetet Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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