Auszug - Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen: Kostenübernahme für 5 Führerscheine der Klasse C über 7,5 t
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dusch betont, dass sich die Gemeinde grundsätzlich an den Kosten für benötigte Führerscheine beteiligt. Die Beratung über den Antrag sollte nach Auffassung der AWG-Fraktion zurückgestellt werden. Begründet ist dieses in der vor Kurzem stattgefundenen Besichtigung durch die Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (HFUK Nord) und dem noch ausstehenden Protokoll hierzu. Dieses könnte weitreichende Folgen für die Gemeindefeuerwehr haben.
Herr Dusch erteilt Herrn Claussen das Wort. Herr Claussen erläutert als Mitglied der Feuerwehr die Notwendigkeit der beantragten Führerscheine. Das Fahrzeug ist nur bis 7,5 t zugelassen. Bei voller Ausrüstung wird diese Grenze überschritten, so dass spätestens dann ein Führerschein der Klasse C erforderlich ist. Fahrzeugführende, die diese Führerscheinklasse nicht besitzen, sind persönlich haftbar bei Unfällen oder Polizeikontrollen.
Herr Bleiziffer schlägt die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die sich mit den Ergebnissen der HFUK-Besichtigung befasst. Ihr sollten Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemeinde angehören.
Es schließt sich eine Diskussion an, in der die Anzahl der Fahrzeugführenden und die Notwendigkeit der ständigen Vollausrüstung thematisiert werden.
Herr Offen verlässt um 20:19 Uhr den Sitzungsraum. Er nimmt ab 20:21 wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
A) Der Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen bittet die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf um eine aktuelle Wiegebescheinigung bei Vollausstattung des Fahrzeuges und um Benennung von 2 bis 3 Mitgliedern der Feuerwehr, die das Fahrzeug führen sollen und tagsüber am Ort sind.
B) Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Für die mit Schreiben vom 17.09.2019 beantragte Kostenbeteiligung für den Erwerb von 5 Führerscheinen der Führerscheinklasse C wird im Haushaltsplan 2020 ein Betrag von 12.500 € vorgesehen. Die Auszahlungsmodalitäten werden noch ausgearbeitet.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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