Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2020 der Gemeinde Wesenberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Protokoll verweist im Hinblick auf die gegebenen Erläuterungen auf die Sachverhaltsdarstellung der Beschlussvorlage.
Die Ausschussmitglieder beraten über die zeitliche Einordnung der Anschaffung des MTW für die Feuerwehr. Eine Testumfrage ergibt kein mehrheitliches Ergebnis für eine Variante.
Der dem Ausschuss vorliegende Entwurf des Haushaltes 2020 beinhaltet die Anschaffung eines MTW. Ergänzend zu dem vorliegenden Entwurf sind
- die Einmalkosten der Pflege des Ehrenfriedhofes(s. oben)
- die Grunderwerbskosten für die Kita Sterntaler
- sowie 10.000 € für eine Unterstützung der Spielplatzgestaltung in Ratzbek
zu ergänzen.
Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit und die umfassende Behandlung der vorgenannten TOP lässt der Ausschussvorsitzende über den Haushaltsentwurf insgesamt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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