Auszug - Anpassungbedarf von Gebühren
|
Wortprotokoll |
Der Kämmerer stellt die Gebührenkalkulation vor, die eine deutliche Unterdeckung der tatsächlichen Kosten aufzeigt. Dies gilt für die Anlagen in Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg, die im Trennsystem (getrennte Schmutz- und Regenwasserentsorgung) betrieben werden. Bereits im Frühjahr des Jahres 2019 zeigten diese Anlagen relativ schlechte Ablaufwerte. In der Folge entstehen für die Ableitung in die Vorfluter höheren Gebühren für die Gemeinde.
Da die übrigen Anlagen in Wesenberg im Mischsystem arbeiten, sind diese getrennt zu betrachten. Nach dem Äquivalenzprinzip / Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen vereinfacht ausgedrückt nur angemessene Kosten in die Kalkulation der Gebühren einbezogen werden. Daher ist eine Vermischung mit teilweise anfallendem Regenwasser nicht machbar.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den folgenden Beschluss abstimmen:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg empfiehlt der Gemeindevertretung ein Gebührenerhöhung um 10 ct je m³ Abwasser. Die Abwassergebühr soll damit auf 3,95 € je m³ Abwasser angehoben werden.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
|
|
| Stimmen dagegen |
|
|
| Stimmenthaltungen |
|
|
|
|