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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Feldhorst  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2019/13-090 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Feldhorst
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister dankt noch einmal dem Kämmerer des Amtes Nordstormarn für die ausführlichen Erklärungen und Bebilderung der Haushaltsplanung zur Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses vom 05. November 2019. Ergänzend dazu werden mittels Beamer u. a. der Anlagen- und Sonderpostenspiegel und die sich darstellenden Abschreibungswerte für das Jahr 2018 aufgezeigt. Im Bereich der Soll/Ist Abweichungen sei auffällig, dass die Beschaffung des Defibrillators dem Produkt Feuerwehr zugeordnet wurde. Es werde ein neues Produkt für das Gemeinschaftshaus Steinfeld erstellt, ähnlich dem Dörpshus in Havighorst und das Anlagegut umgebucht. Weiter wird die Übersicht Steuereinnahmen aus dem Haushaltsplan gezeigt sowie eine Übersicht der Entwicklung der Gemeinde von Umstellung in die doppische Buchführung im Jahr 2010 bis 2018. Zudem wird auf die vorliegende Beschlussvorlage und auf die geplanten Investitionen im HH-Plan 2020 hingewiesen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 315 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 315 v.H. festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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