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Auszug - Trägerschaft "Betreute Grundschule" a) Grundsatzbeschluss b) Erlass einer Betreuungssatzung b) Erlass einer Gebührensatzung  

Sitzung des Schulausschusses Hamberge
TOP: Ö 3
Gremium: Schulausschuss Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge
2019/14-091 Trägerschaft "Betreute Grundschule"
a) Grundsatzbeschluss
b) Erlass einer Betreuungssatzung
c) Erlass einer Gebührensatzung
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/14-91 vom 28.10.2019

 

Herr Beeck erläutert, der Förderverein werde mit Ablauf des 31.01.2020 die Trägerschaft für die „Betreute Grundschule“ an die Gemeinde Hamberge übergeben. Herr Beeck bedankt sich im Namen der Gemeinde Hamberge beim Vorstand des Fördervereins für dessen ehrenamtlichen Einsatz, mit dem der Grundstein für das außerschulische Betreuungsangebot gelegt wurde. Die Gebühren für die Nutzung des Betreuungsangebots würden ab dem 01.02.2020 steigen, da zusätzliches hauptamtliches Personal einzustellen sei, um den Aufwand an Betreuung, Organisation und Verwaltung bewältigen zu können.

 

Die Betreuungs- und Gebührensatzungen werden an der Leinwand präsentiert. Herr Beeck gibt allen Anwesenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Verwaltung erläutert zum Thema Mittagessenverpflegung, dass die Abrechnung für das Mittagessen ab dem 01.02.20 über ein externes Dienstleistungsunternehmen abgewickelt werde, indem Eltern über ein Online-Portal die Möglichkeit gegeben werde, für 0,15 € pro Mittagessen das Angebot individuell auszuwählen und flexibler bestellen oder abbestellen können. Der Caterer werde sich nicht ändern. Nähere Informationen würden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

Herr Beeck beantwortet Fragen insbesondere zu den Themen

 

-          Ferienbetreuung

-          Teilnahme am Kursangebot

-          Höhe der Gebühren für die Benutzung der „Betreuten Grundschule“

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 


Beschluss:

Die Gemeinde Hamberge möge beschließen:

Die Gemeinde Hamberge beschließt,

a)      die Trägerschaft für das außerschulische Betreuungsangebot für die Schüler/innen der Grundschule Hamberge ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.

b)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Betreute Grundschule“ an der Grundschule Hamberge (Betreuungssatzung) mit folgenden Änderungen:

 

-          § 4 Betreuungsangebot in den Ferien

Abs. 2  lautet:

 

Die Ferienbetreuung findet wie folgt statt:

 

  • In den Sommerferien3 Wochen
  • In den Herbstferien1 Woche
  • In den Osterferien1 Woche

 

Die Ferienbetreuung wird mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstäte in der Gemeinde Hamberge abgestimmt und wird jeweils zu Beginn des Schuljahres festgelegt und durch die Schule bekannt gegeben.

 

Abs. 3 Satz 1 lautet:

Die „Betreute Grundschule“ betreut die Schülerinnen und Schüler in den Ferienzeiten von 07.45 Uhr bis 15.15 Uhr.

 

-          § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die verbindliche Anmeldung zur Mittagsverpflegung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten direkt über ein Online-Portal eines externen Dienstleistungsunternehmens

 

-          § 6 Abs. 6 wird ersatzlos gestrichen

 

Erforderliche redaktionelle Änderungen durch die Neuorganisation der Mittagsverpflegung sind anzupassen.

 

c)      die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Betreuungssatzung mit folgenden Änderungen:

 

-          Erforderliche redaktionelle Änderungen durch die Neuorganisation der Mittagsverpflegung sind anzupassen

 

-          In § 3 Abs. 2 werden die Gebühren für die Benutzung der „Betreuten Grundschule“ geändert, für Preisstufe 1 (11.50 bis 15.15 Uhr)

1 Tag30,00 €

2 Tage60,00 €

3 Tage90,00 €

4 Tage120,00 €

5 Tage150,00 €

 

 

Die Gebühren für Preisstufe 2 (12.50 bis 15.15 Uhr)

1 Tag21,00 €

2 Tage42,00 €

3 Tage63,00 €

4 Tage84,00 €

5 Tage105,00 €

 

-          Die Höhe der Gebühren für die Ferienbetreuung werden angepasst (§ 4 Abs. 4)

 

-          § 5 wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Verbindlichkeit der Anmeldung zur Betreuten Grundschule soll für ein halbes Jahr gelten (und nicht für das gesamte Schuljahr). Dahingehend sind redaktionelle Änderungen in den Satzungen anzupassen.

 

Die Verwaltung des Amtes Nordstormarn wird gebeten, die Vorbereitungen für die Übernahme der Trägerschaft der Betreuten Grundschule in Absprache mit dem Förderverein der Grundschule Hamberge zu treffen und entsprechende Verträge mit den Kursleitern abzuschließen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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