Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Barnitz
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 10 (Anschaffungen Feuerwehr) und 12 (Hundesteuererhöhung) getroffenen Beschlüssen.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|