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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Westerau  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2019/21-079 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Westerau
     
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020. Gegenüber dem vorgelegten Entwurf sind für die Sanierung des Stichweges in der Dorfstraße 20.000,00 € sowie 14.300,00 € für einen Rettungssatz der Feuerwehr (Schere, Stempel, Spreizer) einzuplanen.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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