Auszug - Änderung der Wassergebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/14-096 vom 14.11.2019
Herr Beeck berichtet, zurzeit würden nutzungsbezogene Grundgebühren für die Trinkwasserversorgung erhoben werden. Mit der Änderung der Wassergebührensatzung würde zukünftig die Größe des Wasserzählers der Maßstab für die Höhe der Grundgebühr sein. Ein Anpassungsbedarf für die Verbrauchsgebühr bestehe für das Jahr 2020 nicht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 14.11.2019 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Wassergebührensatzung ohne Änderungen:
Die Gemeindevertretung stimmt der als Anlage 3 beigefügten Gebührenkalkulation zur Erhebung der Benutzungsgebühren zu.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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