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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:02 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Pöhls
Ort: Dorfstraße 1, 23619 Rehhorst OT Pöhls
2019/19-085 Neufassung der Geschäftsordnung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jonas erhält das Wort. Sie informiert kurz über die Hintergründe der Änderung. Im Anschluss werden die geänderten Paragrafen besprochen. Es besteht Einigkeit, dass zum Ende der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung eine zweite Einwohnerfragestunde stattfindet soll und das Sitzungsende vorverlegt wird.

 

Frau Böttger regt anstelle des umfangreichen Protokolls ein tabellarisches Ergebnisprotokoll an. Dieses sollte eine stichpunktartige Zusammenfassung der Beratung sowie Zuständigkeit, Frist und Erledigung enthalten. Frau Jonas und Herr Wulf verweisen auf § 41 der Gemeindeordnung. Dieser regelt die Mindestinhalte einer Sitzungsniederschrift. Ein weiteres Umsetzungshindernis ist das Sitzungsprogramm Allris. Hier ist ein einheitlicher Protokollvordruck für alle Amtsgemeinden hinterlegt. Es wird versucht, eine Lösung zu finden.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeindevertretung Rehhorst beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung (Anlage 1) mit folgenden Änderungen:

 

-          Am Ende des öffentlichen Sitzungsteils findet eine zweite Einwohnerfragestunde statt. Hierzu erhält § 7 Abs. 1 folgende Fassung:

 

(1) Zu Beginn und Ende der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird für Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Einwohnerfragestunde eingerichtet. Für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes gilt folgender Ablauf: …

 

Außerdem wird in § 10 neu eingefügt g) Einwohnerfragstunde. Das bisherige g) wird h) Schließung der Sitzung.

 

-          In § 11 Abs. 6 wird die Uhrzeit auf 22.00 Uhr geändert, so dass der Absatz wie folgt lautet:

 

Nach 22.00 Uhr sollten grundsätzlich keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden. Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird abschließend behandelt. Danach ist die Sitzung zu schließen. Die restlichen Punkte sind in der nächstfolgenden Gemeindevertretersitzung an vorderer Stelle auf die Tagesordnung zu setzen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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