Auszug - Neubau der Kindertagesstätte Sternschnuppe in Reinfeld Beteiligung an den Kosten für einen Architektenwettbewerb
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-060
Herr Wulf erläutert, die Durchführung eines Architektenwettbewerbs sei nach Kirchenrecht verpflichtend. Aus Sicht des Amtes Nordstormarn seien in dem Wettbewerb folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Einbeziehung der bestehenden Bausubstanz in die Neubauplanung
- Einrichtung einer oder zweier Krippengruppen im Rahmen des Gesamtkonzeptes
- Planung von multifunktionalen Räumlichkeiten (nutzbar für Krippen-, Elementar- sowie I-Kinder)
- Bewertung der Standortfrage (Suche nach alternativen Standorten unter Beibehaltung der Verteilung der Belegrechte zwischen der Stadt Reinfeld und dem Amt Nordstormarn)
Auch vor dem Hintergrund, dass sich die Vertreter der Kirchengemeinde zu wesentlichen Gesichtspunkten wie Notwendigkeit der Einrichtung von Gruppen für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern sowie Prüfung eines alternativen Standortes verschließen, wird zwischen den Gemeinden des Amtes Nordstormarn, welche in der Kita „Sternschnuppe“ Kinder betreuen lassen (Barnitz, Feldhorst, Heidekamp, Klein Wesenberg, Wesenberg, Westerau), diskutiert, ob sie sich an den Kosten für einen Architekturwettbewerb beteiligen.
Beschluss:
Das Amt Nordstormarn beteiligt sich an dem Architektenwettbewerb mit einem investiven Zuschuss in Höhe von 15.000 €.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 18 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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