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Auszug - Sachstandsbericht Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr  

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2020/20-100 Sachstandsbericht Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Feuerwehr wird ein gebrauchtes Fahrzeug (kostenfrei) vom Kreis erhalten. Für die Unterbringung des Fahrzeuges wurde ein Bauteam von den 3 Feuerwehren zusammengestellt um einen Carport zu erreichten. Voraussichtlich zum Herbst des Jahres wird das Fahrzeug erwartet.
Im Rahmen der zurückliegenden Haushaltsberatungen wurde die Anschaffung eines MTW zunächst zurückgestellt um ggf. in einem Nachtragshaushalt über die Anschaffung des MTW beraten zu können. Dies ist nun nicht mehr erforderlich.

 


 

8a) vorgezogener Tagesordnungspunkt 16

 

Über die Neuordnung der Trägerschaft wurde im Zuge der Ausschreibung der Leistungen umfassend beraten. Im Vorfeld dieses Beschlusses wurde Corona bedingt ein Meinungsbild der Gemeindevertreter eingeholt. Es zeichnete sich eine deutliche Mehrheit ab. Die Umfrage kann den folgenden förmlichen Beschluss jedoch nicht ersetzen.

 


 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeinde Wesenberg beschließt, den Betrieb der Kindertagesstätte Stubbendorfer

Mäuseburg ab 01.08.2020 mit den Johannitern fortzuführen und ermächtigt die Bürgermeisterin, zu gegebener Zeit eine entsprechende Trägerschaftsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Der Gemeindevertreter, Herr Daiß, hat aus Gründen der Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

 

8b) vorgezogener Tagesordnungspunkt 17

 

Dem Amt liegt seit dem 3.6.2020 die Prüfung und (bedingte) Freigabe der VHV-Versicherung der Architektin vor. Kernpunkte einer ersten, vorläufigen Sichtung sind:

 

a)      Die Sanierung des Gebäudes wird mit rd. 86 T€ freigegeben
(d.h. durch die VHV bzw. die Architektin werden die Aufträge erteilt)

b)      Außenanlagen sind „Sowieso Kosten“ der Gemeinde:

- Verlegung der Drainage am Gebäude im engeren Sinn (jedoch z.B. ohne neue Aufgrabung und Wiederherstellung)
- Herstellung der Rinnen in den Außenanlagen.

Hier besteht noch sachlicher Klärungsbedarf.
 

c)      Aufgelaufene „Kleinkosten“ wie Sicherung der Baustelle, Gutachten, Anwaltskosten, …  von rd. 16. T€ (Stand 16.04.2020) werden voraussichtlich mit bis zu 25 T€ anerkannt werden.

 

Eine vergaberechtliche Nachfrage zu diesem Punkt kann nur im nicht öffentlichen Teil beantwortet werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt das Amt Nordstormarn mit der weiteren Planung, Ausschreibung und Durchführung der Sanierung der Kita Mäuseburg zur Behebung des Wasserschadens zu beauftragen. Dadurch entstehende Schadensersatzansprüche der Gemeinde sind durchzusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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