Auszug - Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-117 vom 02.05.2020 sowie Beschluss-empfehlung des Schulausschusses vom 04.06.2020
Herr Beeck erläutert, die Gemeinde als Schulträger habe für die Monate April, Mai und Juni 2020 die Eltern- und Kursgebühren aufgrund der Schulschließung nicht eingezogen. Das Land Schleswig-Holstein habe die Einnahmeausfälle bereits an die Schulträger erstattet. Es besteht Einvernehmen, auch für den Ferienmonat Juli 2020 keine Gebühren zu erheben.
Beschluss:
Die Gemeinde Hamberge als Schulträger erhebt für die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Teilnahme am Kursangebot
a) für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler,
b) für den Monat Juli 2020 (Ferienmonat) keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler
Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Hamberge keine Gebühren von den Eltern der Erst- bis Viertklässler, die in der Zeit ab dem 16. März 2020 in der Schule „notbetreut“ wurden.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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