Auszug - Zustimmung zur Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt in kurzen Zügen. Der Vertrag bringt folgende Fragen auf:
1) Gemäß § 5 des anhängenden Vertrages wird eine 10 jährige Bindungsfrist festgelegt. Es bestehen Bedenken ob dies rechtssicher sei. Diese Frage konnte bisher aufgrund von Urlaub nicht geklärt werden, werde aber geprüft.
2) Weiter wird die anhängende Tabelle, Spalte 1 „Nutzung länger als“ als irreführend empfunden.
3) Wie werden die Kameraden behandelt, welche die 10 Jahre nicht einhalten können, weil sie vom aktiven Dienst in die Ehrenabteilung wechseln.
Nach einer kontroversen Diskussion über Bezahlung, Vergabe der Führerscheine auch an Mitglieder welche nicht in Barnitz wohnen werden folgende Vertragsänderungen festgelegt:
1) 3 Jahre Anwartschaft/Mitglied der Einsatzabteilung
2) 5 Jahre Bindungsfrist
3) nicht auf Gemeinde beschränkt
4) 4.500 € Deckelung je Kamerad
5) frei Wahl der Fahrschule
Der Vertrag möge nach Einarbeitung genannter Änderungen anwaltlich auf seine Rechtssicherheit geprüft werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeinde Barnitz stimmt der Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C für bis zu 4 Kameraden in 2020 und bis zu 7 Kameraden in 2021 zu. Der Zuschuss wird auf 4.500,-- € je Mitglied der Feuerwehr begrenzt.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |