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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2021  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2020/23-093 Haushaltssatzung mit Plan 2021
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-093 vom 19.10.2020

 

Frau Kronsfoth erläutert den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021. Dieser basiere auf den Ist-Werten des Jahres 2019 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2020. Insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ sei der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2021 vom 29.09.2020 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2021 maßgebend. Unklar sei die Berechnung der bedarfstreibenden Flächenlasten nach Gemeindestraßenkilometer. Weiter gebe es Differenzen im Bereich der vom Kreis Stormarn verwandten Ist-Steuereinnahmen, welche derzeit nicht mit den tatsächlichen Zahlen der Gemeinden übereinstimmen. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2021 seien daher ebenso vorläufig. Der Kreis Stormarn sei um Überprüfung gebeten worden. Es werde noch zu Veränderungen kommen, welche dem Amtsausschuss zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt würden.

 

Im Haushaltsplanentwurf enthalten sei außerdem eine Erhöhung der Personalkosten um 3 % auf der Grundlage des vorhandenen Personalbestands. Obwohl die Tarifverhandlungen mit einer pauschalen Einmalzahlung für die Beschäftigten von durchschnittlich 400,00 € pro Person noch in 2020 und ab dem 01.04.2021 eine Erhöhung um 1,4 % abgeschlossen worden seien, besteht Einvernehmen, die im vorliegenden Haushaltsplanentwurf veranschlagten Personalkosten zu belassen, um die möglicherweise im Stellenplan 2021 geplanten Anpassungen für 2021 zu kompensieren.

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss möge vorbehaltlich der noch vorzulegenden Änderungen beschließen:

Der Amtsausschuss beschließt nach öffentlicher Beratung:

a)      den Haushaltsplan für das Jahr 2021

b)      die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn

Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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