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Auszug - Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge (Haferkoppel, Roggenring): Sachstand  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Finanzauschuss der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 6
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
 
Wortprotokoll

Herr Schuldt berichtet, dass die Erschließung des Bebauungsplanes in 2 Abschnitten erfolgt. Der Grundstücksverkauf läuft sehr gut. Bis auf wenige Grundstücke, u.a. die unter der Freileitung, sind alle veräußert. Am 12.04.2018 fand eine Begehung des Gebietes hinsichtlich des Endausbau statt. Es wird überlegt, den 2. Bauabschnitt erst im kommenden Jahr abzuschließen. Frau Jonas verteilt hierzu die Bauzeitenpläne für die beiden Bauabschnitte sowie eine Aufstellung der Mehrkosten. Es wird mit Mehrkosten von ca. 5,5 % (ca. 20.000 € brutto) zu rechnen sein. Es schließt sich eine kurze Aussprache an. Es besteht Einigkeit, dass der Endausbau der Parkstreifen und der beiden Stichstraßen in der Haferkoppel in diesem Jahr erfolgt. Der Endausbau der Haferkoppel selbst sowie des Roggenrings wird in das kommende Jahr verschoben. Herr Iken teilt in diesem Zusammenhang mit, dass während der Bauphasen der Kiefernweg für die Straßenbaufahrzeuge geöffnet wird.

 

Herr Beeck und Frau Jonas berichten über die beabsichtigte Herstellung einer Blühwiese auf der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche. Die Saat wird vom Land Schleswig-Holstein kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Herrichtung der Fläche, Aussaat und Pflege ist die Gemeinde verantwortlich. Für das Vorbereiten des Bodens und die Aussaat ist mit Kosten von ca. 1.600 zu rechnen.

 

Herr Beeck berichtet, dass am 21.04.2018 eine Workshop zur Gestaltung des Spielplatzes stattfindet. Dieser wird organisiert und geleitet vom Kreisjugendring Stormarn. Hierzu sind alle Hamberger Kinder und Jugendliche eingeladen.

 

Herr Beeck berichtet, dass es seitens der Bauherren immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung der Planinhalte kommt, z.B. ob eine Hecke zur Straßenseite notwendig ist oder nicht. Frau Jonas teilt mit, dass der Bebauungsplan Nr. 6 vorgibt, dass bei einer gewünschten Einfriedigung zur Straßenseite dieses eine Hecke sein muss. Ein Zaun ist nur zu den Nachbargrundstücken oder hinter der Hecke zulässig.

 

Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 6, Text (Teil B)

 

Abschließend teilt Herr Beeck mit, dass er für Ende Mai eine Einwohnerversammlung für den Bereich Roggenring-Haferkoppel plant, in der auch diese Probleme angesprochen werden sollen.

 

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