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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2021  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
     
 
Status:nichtöffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst verliest Herr Kittelmann den Beschlussvorschlag.

 

Anschließend merkt Herr Kittelmann an, dass die Kosten für die Abwasserbeseitigung sehr angestiegen seien. Herr Bürgermeister Bleiziffer nimmt kurz Stellung dazu. Er verweist dabei auf die Erhöhung der Rückstellungen. Jedes Jahr werden 14.000 € in die Rückstellung für die Reinigung der Klärteiche gesteckt. Es folgt dazu eine kurze Erläuterung über die Abschreibungen und inwieweit sich die genannten Zahlen zusammensetzen.

Nach den Erläuterungen folgt eine kurze Debatte über die Grundsteuererhöhung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A und B wird auf 325 v.H. festgesetzt.

r die Gewerbesteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde nkhagen für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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