Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zunächst verliest Herr Kittelmann den Beschlussvorschlag.
Anschließend merkt Herr Kittelmann an, dass die Kosten für die Abwasserbeseitigung sehr angestiegen seien. Herr Bürgermeister Bleiziffer nimmt kurz Stellung dazu. Er verweist dabei auf die Erhöhung der Rückstellungen. Jedes Jahr werden 14.000 € in die Rückstellung für die Reinigung der Klärteiche gesteckt. Es folgt dazu eine kurze Erläuterung über die Abschreibungen und inwieweit sich die genannten Zahlen zusammensetzen.
Nach den Erläuterungen folgt eine kurze Debatte über die Grundsteuererhöhung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A und B wird auf 325 v.H. festgesetzt.
für die Gewerbesteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen
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