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Auszug - Neufassung der Hundesteuersatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2020/19-121 Neufassung der Hundesteuersatzung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-121

 

Frau Böttger informiert kurz über die Hintergründe der Neufassung. Frau Jonas ergänzt, dass die Jahresgebühr auf 12 Monate aufteilbar sein muss, da Hunde auch innerhalb eines Jahres angeschafft werden.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Rehhorst beschließt anhängende Neufassung der Hundesteuersatzung mit folgender Änderung:

 

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung

 

(1)   Die Steuer beträgt jährlich

 

a) für den ersten Hund

60,00 Euro

b) für den zweiten Hund

72,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

84,00 Euro

d) für jeden ersten gefährlichen Hund

600,00 Euro

e) für jeden zweiten gefährlichen Hund

720,00 Euro

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

840,00 Euro

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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