Auszug - Neufassung der Hundesteuersatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/19-121
Frau Böttger informiert kurz über die Hintergründe der Neufassung. Frau Jonas ergänzt, dass die Jahresgebühr auf 12 Monate aufteilbar sein muss, da Hunde auch innerhalb eines Jahres angeschafft werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Rehhorst beschließt anhängende Neufassung der Hundesteuersatzung mit folgender Änderung:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1) Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund | 60,00 Euro |
b) für den zweiten Hund | 72,00 Euro |
c) für jeden weiteren Hund | 84,00 Euro |
d) für jeden ersten gefährlichen Hund | 600,00 Euro |
e) für jeden zweiten gefährlichen Hund | 720,00 Euro |
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 840,00 Euro |
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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