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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2020/17-107 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-107

 

Herr Weise-Pnischak begrüßt Frau Kronsfoth. Er erläutert die Beschlussvorlage und die wichtigsten Inhalte des Haushaltsplanes. Besonders hebt er hervor, dass der Kostendeckungsgrad für die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung auf 98,62% gestiegen ist. Frau Kronsfoth ergänzt die Aussagen zum Haushaltsplan und beantwortet Fragen.

 

Herr Weise-Pnischak beantragt, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht anzuheben. Er ändert den Beschlussvorschlag entsprechend ab.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird nicht angehoben.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

-       Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-       Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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